§ 102 Abs 8 KFG bezweckt grundsätzlich den Schutz der Allgemeinheit vor Schäden, die infolge der mangelnden Fahrtauglichkeit eines Lenkers drohen, wobei allerdings aus folgenden Gründen der Kreis der von der Schutzwirkung erfassten Personen um die Person des Zulassungsbesitzers zu erweitern ist; ...
Die Entziehung der Lenkberechtigung stellt eine Entscheidung über "civil rights" iSd Art 6 Abs 1 EMRK dar, sodass ein Absehen von der Verhandlung nur bei außergewöhnlichen Umständen (so bei ausschließlichen Rechtsfragen oder bei Fragen bloß technischer Natur) in Betracht käme
Der Regelung des § 46a Abs 1 FPG lässt sich eindeutig entnehmen, dass die Verletzung in Rechten nach Art 8 EMRK nur in der Z 4 erfasst ist; dessen Voraussetzungen liegen angesichts einer aufrechten rechtskräftigen Rückkehrentscheidung nicht vor; das gilt im Hinblick auf die gem § 52 Abs 9 FPG ...
Zu einem neuen Tatsachensubstrat im Beschwerdeverfahren (hier: eidesstattliche Erklärung) ist Parteiengehör einzuräumen
Der Rechtsanwalt muss bestrebt sein, den Mandanten zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts zu befragen, weil keineswegs erwartet werden darf, dass der juristische Laie die relevanten Umstände von sich aus mitteilt; der Rechtsanwalt darf sich daher nicht mit dem Vortrag des Klienten begnügen, ...
Die Bestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG schließt nur Pkw und Kombi vom Vorsteuerabzug aus; Wohnmobile sind Spezialfahrzeuge, die überwiegend für Schlaf- oder Aufenthaltszwecke ausgestattet sind; da sie weder "ausschließlich" noch "vorwiegend" der "Beförderung" von Personen dienen und auch ...
Entscheidend ist, dass die Lärmerregung nach einem objektiven Maßstab geeignet erscheint, von nicht beteiligten Personen als ungebührlich und störend empfunden zu werden; dies gilt insbesondere für den Zeitraum von 22 Uhr in der Nacht bis 6 Uhr in der Früh, in der die Bevölkerung ihrem ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
§ 102 Abs 8 KFG bezweckt grundsätzlich den Schutz der Allgemeinheit vor Schäden, die infolge der mangelnden Fahrtauglichkeit eines Lenkers drohen, wobei allerdings aus folgenden Gründen der Kreis der von der Schutzwirkung erfassten Personen um die Person des Zulassungsbesitzers zu erweitern ist; ...
Der Rechtsanwalt muss bestrebt sein, den Mandanten zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts zu befragen, weil keineswegs erwartet werden darf, dass der juristische Laie die relevanten Umstände von sich aus mitteilt; der Rechtsanwalt darf sich daher nicht mit dem Vortrag des Klienten begnügen, ...
Die Entziehung der Lenkberechtigung stellt eine Entscheidung über "civil rights" iSd Art 6 Abs 1 EMRK dar, sodass ein Absehen von der Verhandlung nur bei außergewöhnlichen Umständen (so bei ausschließlichen Rechtsfragen oder bei Fragen bloß technischer Natur) in Betracht käme
Die Bestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG schließt nur Pkw und Kombi vom Vorsteuerabzug aus; Wohnmobile sind Spezialfahrzeuge, die überwiegend für Schlaf- oder Aufenthaltszwecke ausgestattet sind; da sie weder "ausschließlich" noch "vorwiegend" der "Beförderung" von Personen dienen und auch ...
Der Regelung des § 46a Abs 1 FPG lässt sich eindeutig entnehmen, dass die Verletzung in Rechten nach Art 8 EMRK nur in der Z 4 erfasst ist; dessen Voraussetzungen liegen angesichts einer aufrechten rechtskräftigen Rückkehrentscheidung nicht vor; das gilt im Hinblick auf die gem § 52 Abs 9 FPG ...
Entscheidend ist, dass die Lärmerregung nach einem objektiven Maßstab geeignet erscheint, von nicht beteiligten Personen als ungebührlich und störend empfunden zu werden; dies gilt insbesondere für den Zeitraum von 22 Uhr in der Nacht bis 6 Uhr in der Früh, in der die Bevölkerung ihrem ...
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Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe

