Der Beklagte hält sich in der 30 m2 großen aufgekündigten Wohnung (bestehend aus einem Raum samt Küchenzeile und Nebenräumen) unter der Woche täglich ab etwa 9:30 Uhr bis abends auf; er ist seit 2013 in Pension und nützt die aufgekündigte Wohnung für seine nunmehrige selbständige ...
Das Rekursgericht qualifizierte die Vorgangsweise des Geschäftsführers der Erstantragsgegnerin als gravierenden Vollmachtsmissbrauch gegenüber allen Eigentümern, weil ihm klar sein habe müssen, dass er mit den unrichtigen Fertigstellungsanzeigen keineswegs im Interesse der Eigentümer gehandelt ...
Die zur Nachfristsetzung nach § 918 ABGB entwickelte Rsp ist auch auf beide Fristen des § 1170b ABGB anwendbar; daraus folgt nicht nur, dass es im Fall der (Nach-)Fristsetzung auf die im konkreten Fall objektiv angemessene Frist (für die Leistung oder für deren Nachholung) ankommt und bei ...
Der Weitertransport von Beton aus einem Mischwagen in den Zwischenbehälter eines weiteren Mischwagens mit Betonpumpe und bis zur Entladestelle ist Entladung des Mischfahrzeugs und nicht Entladung des Betonpumpenfahrzeugs, welches hier als ortsgebundene Kraftquelle verwendet wurde
Anerkannt ist, dass insoweit ein Unternehmensbrauch besteht, als dem Verwalter bei Auflösung des Verwaltungsvertrags für die anlässlich der Übergabe der Verwaltung entstehende Mehrarbeit eine Entschädigung zusteht; für diese Mühewaltung gebührt mangels anderer Vereinbarung ein nach den ...
Maßgeblich ist der Invaliditätsgrad bis maximal zum Ablauf der hier vereinbarten Vierjahresfrist; eine (weitere) Neubemessung für einen Zeitpunkt nach Fristablauf ist ausgeschlossen und daher der Invaliditätsgrad zu einem späteren Zeitpunkt, etwa der aktuelle Invaliditätsgrad, unerheblich
Es handelt sich bei der Entschädigungsbürgschaft im Zweifel um eine Ausfallsbürgschaft; da § 1348 ABGB eine Auslegungsregel ist, steht es den Vertragspartnern aber frei, eine sofortige Inanspruchnahme des Rückbürgen oder einfache Subsidiarität zu vereinbaren
Der Kläger wurde von einem Heuballen getroffen, den ein Arbeitskollege, den kein Verschulden trifft, beim Entladen eines LKW von der Ladefläche geworfen hatte; die Auffassung der Vorinstanzen, dass hier kein Gefahrenzusammenhang bestehe, ist durch die Rsp gedeckt
Der Beklagte hält sich in der 30 m2 großen aufgekündigten Wohnung (bestehend aus einem Raum samt Küchenzeile und Nebenräumen) unter der Woche täglich ab etwa 9:30 Uhr bis abends auf; er ist seit 2013 in Pension und nützt die aufgekündigte Wohnung für seine nunmehrige selbständige ...
Anerkannt ist, dass insoweit ein Unternehmensbrauch besteht, als dem Verwalter bei Auflösung des Verwaltungsvertrags für die anlässlich der Übergabe der Verwaltung entstehende Mehrarbeit eine Entschädigung zusteht; für diese Mühewaltung gebührt mangels anderer Vereinbarung ein nach den ...
Das Rekursgericht qualifizierte die Vorgangsweise des Geschäftsführers der Erstantragsgegnerin als gravierenden Vollmachtsmissbrauch gegenüber allen Eigentümern, weil ihm klar sein habe müssen, dass er mit den unrichtigen Fertigstellungsanzeigen keineswegs im Interesse der Eigentümer gehandelt ...
Maßgeblich ist der Invaliditätsgrad bis maximal zum Ablauf der hier vereinbarten Vierjahresfrist; eine (weitere) Neubemessung für einen Zeitpunkt nach Fristablauf ist ausgeschlossen und daher der Invaliditätsgrad zu einem späteren Zeitpunkt, etwa der aktuelle Invaliditätsgrad, unerheblich
Die zur Nachfristsetzung nach § 918 ABGB entwickelte Rsp ist auch auf beide Fristen des § 1170b ABGB anwendbar; daraus folgt nicht nur, dass es im Fall der (Nach-)Fristsetzung auf die im konkreten Fall objektiv angemessene Frist (für die Leistung oder für deren Nachholung) ankommt und bei ...
Es handelt sich bei der Entschädigungsbürgschaft im Zweifel um eine Ausfallsbürgschaft; da § 1348 ABGB eine Auslegungsregel ist, steht es den Vertragspartnern aber frei, eine sofortige Inanspruchnahme des Rückbürgen oder einfache Subsidiarität zu vereinbaren
Der Weitertransport von Beton aus einem Mischwagen in den Zwischenbehälter eines weiteren Mischwagens mit Betonpumpe und bis zur Entladestelle ist Entladung des Mischfahrzeugs und nicht Entladung des Betonpumpenfahrzeugs, welches hier als ortsgebundene Kraftquelle verwendet wurde
Der Kläger wurde von einem Heuballen getroffen, den ein Arbeitskollege, den kein Verschulden trifft, beim Entladen eines LKW von der Ladefläche geworfen hatte; die Auffassung der Vorinstanzen, dass hier kein Gefahrenzusammenhang bestehe, ist durch die Rsp gedeckt

