Die Genehmigung oder Überwachung einer Anlage durch die zuständige Behörde bzw die Erfüllung ihrer Auflagen bedeutet nicht notwendig, dass der Inhaber einer Anlage keine weiteren Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verringerung von Gefahren zu treffen hat; insbesondere befreit ihn eine einmal ...
Aus dem Urteil des EuGH vom 26. April 2017, C-564/15, Tibor Farkas, folgt, dass es auch in Reverse-Charge-Fällen Konstellationen geben kann, in denen der Erwerber seinen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer unmittelbar gegen die Steuerverwaltung geltend ...
Der Frage, ob besondere Umstände des Einzelfalles auch eine andere Auslegung einer Erklärung gerechtfertigt hätten, kommt idR keine grundsätzliche Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG zu
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Dauer des Nachsichtsverfahrens nach § 236 BAO kann nicht dazu führen, dass gerade dadurch die Voraussetzungen für die Nachsicht einer Abgabe herbeigeführt werden
Für eine potenziell haftungspflichtige Gesellschaft kommt durch ein Straferkenntnis des VwG, das den erforderlichen Haftungsausspruch iSd § 9 Abs 7 VStG nicht im Spruch enthält, eine Berührung ihrer rechtlichen Interessen nicht in Betracht
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Bei einem Zustellmangel ist der Europäische Zahlungsbefehl nicht nach Art 20 EuMahnVO aufzuheben, sondern die Vollstreckbarkeitsbestätigung gem § 7 Abs 3 EO
Die Genehmigung oder Überwachung einer Anlage durch die zuständige Behörde bzw die Erfüllung ihrer Auflagen bedeutet nicht notwendig, dass der Inhaber einer Anlage keine weiteren Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verringerung von Gefahren zu treffen hat; insbesondere befreit ihn eine einmal ...
Die Dauer des Nachsichtsverfahrens nach § 236 BAO kann nicht dazu führen, dass gerade dadurch die Voraussetzungen für die Nachsicht einer Abgabe herbeigeführt werden
Aus dem Urteil des EuGH vom 26. April 2017, C-564/15, Tibor Farkas, folgt, dass es auch in Reverse-Charge-Fällen Konstellationen geben kann, in denen der Erwerber seinen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer unmittelbar gegen die Steuerverwaltung geltend ...
Für eine potenziell haftungspflichtige Gesellschaft kommt durch ein Straferkenntnis des VwG, das den erforderlichen Haftungsausspruch iSd § 9 Abs 7 VStG nicht im Spruch enthält, eine Berührung ihrer rechtlichen Interessen nicht in Betracht
Der Frage, ob besondere Umstände des Einzelfalles auch eine andere Auslegung einer Erklärung gerechtfertigt hätten, kommt idR keine grundsätzliche Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG zu
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei einem Zustellmangel ist der Europäische Zahlungsbefehl nicht nach Art 20 EuMahnVO aufzuheben, sondern die Vollstreckbarkeitsbestätigung gem § 7 Abs 3 EO

