Daran, dass die Erteilung einer Vollmacht eine einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung ist, die nur wirksam sein kann, wenn der betroffenen Person nicht völlig die Vernunft fehlt und sie den Zweck der Vollmachtserteilung erkennen kann, hat das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz nichts geändert; nach ...
Auch bei Streitigkeiten zwischen dem Hauptverein und einem Zweigverein liegt ein enger Zusammenhang zum Vereinsverhältnis vor, der in Bezug auf die Dichte der Vereinsbeziehung mit einer Vereinsmitgliedschaft grundsätzlich vergleichbar ist; auch Streitigkeiten zwischen dem Hauptverein und einem ...
Regelungen einer fremden Rechtsordnung, die beim gesetzlichen Erbrecht nach dem Geschlecht der Erben unterscheiden, sind wegen Verstoßes gegen den österreichischen ordre public nicht anzuwenden, wenn sich die Verschiedenbehandlung im konkreten Fall auswirkt und ein ausreichender Inlandsbezug ...
Dass ein Kind in sozialen Einrichtungen oder bei Dritten besser versorgt, betreut oder erzogen würde als bei seinen Eltern, rechtfertigt für sich allein noch keinen Eingriff in die elterliche Obsorge; daher hat selbst dann, wenn bereits die Obsorge wegen Gefährdung des Kindeswohls entzogen werden ...
Abgesehen davon, dass die Beklagte insgesamt nur in einem geringen Ausmaß obsiegt hat, ist zu beachten, dass ihr bereits im ersten Rechtsgang durch das als Teilurteil bestätigte Urteil des OLG Wien vom 30. 7. 2014 die Ermächtigung zur Veröffentlichung des klagsabweisenden Teils des ...
Wird einer mitbeteiligten Partei vom VfGH eine Äußerung abverlangt, handelt es sich um einen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Schriftsatz iSd § 395 Abs 2 erster Fall StPO; wird der Partei eine Äußerung bloß freigestellt, kann eine solche dennoch nach Lage des jeweiligen ...
Die einen Elternteil treffende Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt ist nicht davon abhängig, ob ihm ein Besuchsrecht zum unterhaltsberechtigten Kind zuerkannt wird, ob er dieses Recht tatsächlich ausübt bzw ob ihm die Ausübung dieses Rechts – allenfalls sogar in rechtswidriger Weise – ...
Ist aber eine § 31 Abs 6 GBG entsprechende Vollmacht dargetan, löst einzig die Zustellung des Grundbuchsbeschlusses an den Machthaber den Lauf der Rechtsmittelfrist aus
Daran, dass die Erteilung einer Vollmacht eine einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung ist, die nur wirksam sein kann, wenn der betroffenen Person nicht völlig die Vernunft fehlt und sie den Zweck der Vollmachtserteilung erkennen kann, hat das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz nichts geändert; nach ...
Abgesehen davon, dass die Beklagte insgesamt nur in einem geringen Ausmaß obsiegt hat, ist zu beachten, dass ihr bereits im ersten Rechtsgang durch das als Teilurteil bestätigte Urteil des OLG Wien vom 30. 7. 2014 die Ermächtigung zur Veröffentlichung des klagsabweisenden Teils des ...
Auch bei Streitigkeiten zwischen dem Hauptverein und einem Zweigverein liegt ein enger Zusammenhang zum Vereinsverhältnis vor, der in Bezug auf die Dichte der Vereinsbeziehung mit einer Vereinsmitgliedschaft grundsätzlich vergleichbar ist; auch Streitigkeiten zwischen dem Hauptverein und einem ...
Wird einer mitbeteiligten Partei vom VfGH eine Äußerung abverlangt, handelt es sich um einen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Schriftsatz iSd § 395 Abs 2 erster Fall StPO; wird der Partei eine Äußerung bloß freigestellt, kann eine solche dennoch nach Lage des jeweiligen ...
Regelungen einer fremden Rechtsordnung, die beim gesetzlichen Erbrecht nach dem Geschlecht der Erben unterscheiden, sind wegen Verstoßes gegen den österreichischen ordre public nicht anzuwenden, wenn sich die Verschiedenbehandlung im konkreten Fall auswirkt und ein ausreichender Inlandsbezug ...
Die einen Elternteil treffende Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt ist nicht davon abhängig, ob ihm ein Besuchsrecht zum unterhaltsberechtigten Kind zuerkannt wird, ob er dieses Recht tatsächlich ausübt bzw ob ihm die Ausübung dieses Rechts – allenfalls sogar in rechtswidriger Weise – ...
Dass ein Kind in sozialen Einrichtungen oder bei Dritten besser versorgt, betreut oder erzogen würde als bei seinen Eltern, rechtfertigt für sich allein noch keinen Eingriff in die elterliche Obsorge; daher hat selbst dann, wenn bereits die Obsorge wegen Gefährdung des Kindeswohls entzogen werden ...
Ist aber eine § 31 Abs 6 GBG entsprechende Vollmacht dargetan, löst einzig die Zustellung des Grundbuchsbeschlusses an den Machthaber den Lauf der Rechtsmittelfrist aus

