Der Antrag des Mitbeteiligten auf Zuerkennung von Aufwandersatz war abzuweisen, weil der Aufwand für eine vom Mitbeteiligten vor Einleitung des Vorverfahrens erstattete Äußerung nach dem Gesetz nicht ersatzfähig ist
Für die richtige Beachtung einer Rechtsmittel- oder Beschwerdefrist ist grundsätzlich immer der Parteienvertreter selbst verantwortlich, der die Frist festzusetzen, ihre Vormerkung anzuordnen und die richtige Eintragung im Kalender im Rahmen der ihm gegenüber seinen Angestellten gegebenen ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ein (endgültiges) Inventar liegt noch nicht vor, wenn noch Anträge nach § 166 Abs 2 AußStrG oder § 7a GKG offen sind
Trennbare Absprüche liegen auch dann vor, wenn die Spruchpunkte eines (vom VwG etwa bestätigten) erstinstanzlichen Bescheids als trennbar anzusehen sind
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 regelt nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit; durch die rügelose Einlassung wird nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründet; wenn die Beklagte nur die fehlende inländische ...
Gegen Beschlüsse, die sich mit der Frage des Vorliegens der (formalen) Voraussetzungen für die Behandlung eines Antrags auf Umbestellung (eines Einschreiters) befassen, wird Angehörigen einer betroffenen Person kein Rekursrecht eingeräumt
Der Antrag des Mitbeteiligten auf Zuerkennung von Aufwandersatz war abzuweisen, weil der Aufwand für eine vom Mitbeteiligten vor Einleitung des Vorverfahrens erstattete Äußerung nach dem Gesetz nicht ersatzfähig ist
Trennbare Absprüche liegen auch dann vor, wenn die Spruchpunkte eines (vom VwG etwa bestätigten) erstinstanzlichen Bescheids als trennbar anzusehen sind
Für die richtige Beachtung einer Rechtsmittel- oder Beschwerdefrist ist grundsätzlich immer der Parteienvertreter selbst verantwortlich, der die Frist festzusetzen, ihre Vormerkung anzuordnen und die richtige Eintragung im Kalender im Rahmen der ihm gegenüber seinen Angestellten gegebenen ...
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BGBl-Langtitel der letzten Woche
Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 regelt nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit; durch die rügelose Einlassung wird nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründet; wenn die Beklagte nur die fehlende inländische ...
Ein (endgültiges) Inventar liegt noch nicht vor, wenn noch Anträge nach § 166 Abs 2 AußStrG oder § 7a GKG offen sind
Gegen Beschlüsse, die sich mit der Frage des Vorliegens der (formalen) Voraussetzungen für die Behandlung eines Antrags auf Umbestellung (eines Einschreiters) befassen, wird Angehörigen einer betroffenen Person kein Rekursrecht eingeräumt

