Wird durch die Zustellung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empfänger noch „rechtzeitig“ vom Zustellvorgang Kenntnis, wenn ihm ein für die Einbringung des Rechtsmittels angemessener Zeitraum verbleibt; es ist nicht erforderlich, dass dem Empfänger in den Fällen ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ein Erstattungsanspruch des Anfechtungsgegners iSd § 41 Abs 1 IO setzt grundsätzlich eine Leistung des Anfechtungsgegners an den Schuldner (bzw die spätere Insolvenzmasse) voraus
Die Provisiorialentscheidung nach § 107 Abs 2 AußStrG bleibt, sofern diese Wirkungen vom Gericht nicht (ausdrücklich) ausgeschlossen wurden, bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Sache vorläufig verbindlich und vollstreckbar, auch wenn der Beschluss inzwischen aufgehoben ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Auch bei Versäumung der vierwöchigen Frist des § 74 Abs 2 EO können die präkludierten Kosten, sofern dafür nicht eine besondere privatrechtliche Rechtsgrundlage besteht, nicht im Rechtsweg hereingebracht werden
Die bloße telefonische Bekanntgabe gegenüber dem Gerichtskommissär über die Tragung von Begräbniskosten, die erst nach Beschlussfassung durch das Erstgericht über die Überlassung an Zahlungs statt im Akt dokumentiert wurde, macht den Rekurswerber nicht zu einem aktenkundigen Gläubiger iSd § ...
Der Umstand, dass die (potentiellen) Erben ein rechtliches Interesse an der Klärung der strittigen Forderung bereits vor Abgabe der Erbantrittserklärung haben mögen, ist für die Rechtswegzulässigkeit unerheblich
Wird durch die Zustellung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empfänger noch „rechtzeitig“ vom Zustellvorgang Kenntnis, wenn ihm ein für die Einbringung des Rechtsmittels angemessener Zeitraum verbleibt; es ist nicht erforderlich, dass dem Empfänger in den Fällen ...
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Auch bei Versäumung der vierwöchigen Frist des § 74 Abs 2 EO können die präkludierten Kosten, sofern dafür nicht eine besondere privatrechtliche Rechtsgrundlage besteht, nicht im Rechtsweg hereingebracht werden
Ein Erstattungsanspruch des Anfechtungsgegners iSd § 41 Abs 1 IO setzt grundsätzlich eine Leistung des Anfechtungsgegners an den Schuldner (bzw die spätere Insolvenzmasse) voraus
Die bloße telefonische Bekanntgabe gegenüber dem Gerichtskommissär über die Tragung von Begräbniskosten, die erst nach Beschlussfassung durch das Erstgericht über die Überlassung an Zahlungs statt im Akt dokumentiert wurde, macht den Rekurswerber nicht zu einem aktenkundigen Gläubiger iSd § ...
Die Provisiorialentscheidung nach § 107 Abs 2 AußStrG bleibt, sofern diese Wirkungen vom Gericht nicht (ausdrücklich) ausgeschlossen wurden, bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Sache vorläufig verbindlich und vollstreckbar, auch wenn der Beschluss inzwischen aufgehoben ...
Der Umstand, dass die (potentiellen) Erben ein rechtliches Interesse an der Klärung der strittigen Forderung bereits vor Abgabe der Erbantrittserklärung haben mögen, ist für die Rechtswegzulässigkeit unerheblich

