Ein Auftrag an den Antragsteller, den Wiedereinsetzungsantrag, der entgegen der Bestimmung des § 24 Abs 2 VwGG nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt abgefasst und eingebracht wurde, zu verbessern, erübrigt sich, wenn der Antrag zweifelsfrei erkennen lässt, dass keinerlei Anhaltspunkte ...
Das Stellen eines Eventualantrages ist auch im Verfahren vor dem VwG zulässig
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Nach § 91a Abs 1 Satz 2 AußStrG kann die Anerkennung der ausländischen Entscheidung als Vorfrage selbständig beurteilt werden, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf
Werden Verfahrensmängel als Zulassungsgründe ins Treffen geführt, so muss auch schon in der abgesonderten Zulässigkeitsbegründung die Relevanz dieser Verfahrensmängel, weshalb also bei Vermeidung des Verfahrensmangels in der Sache ein anderes, für den Revisionswerber günstigeres Ergebnis ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Das Gericht darf sein Verfahren nach Art 12 Abs 1 EuErbVO nur beschränken, wenn die zu erwartende Entscheidung für die im Drittstaat befindlichen Nachlassgegenstände nach dem dortigen internationalen Verfahrensrecht nicht anerkannt bzw vollstreckt wird
Bei der Prüfung der Überschuldung des Nachlasses nach §§ 154 f AußStrG haben Ansprüche eines Geschenknehmers aus der Verletzung eines Schenkungsvertrags auf den Todesfall unberücksichtigt zu bleiben
Ein Auftrag an den Antragsteller, den Wiedereinsetzungsantrag, der entgegen der Bestimmung des § 24 Abs 2 VwGG nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt abgefasst und eingebracht wurde, zu verbessern, erübrigt sich, wenn der Antrag zweifelsfrei erkennen lässt, dass keinerlei Anhaltspunkte ...
Werden Verfahrensmängel als Zulassungsgründe ins Treffen geführt, so muss auch schon in der abgesonderten Zulässigkeitsbegründung die Relevanz dieser Verfahrensmängel, weshalb also bei Vermeidung des Verfahrensmangels in der Sache ein anderes, für den Revisionswerber günstigeres Ergebnis ...
Das Stellen eines Eventualantrages ist auch im Verfahren vor dem VwG zulässig
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das Gericht darf sein Verfahren nach Art 12 Abs 1 EuErbVO nur beschränken, wenn die zu erwartende Entscheidung für die im Drittstaat befindlichen Nachlassgegenstände nach dem dortigen internationalen Verfahrensrecht nicht anerkannt bzw vollstreckt wird
Nach § 91a Abs 1 Satz 2 AußStrG kann die Anerkennung der ausländischen Entscheidung als Vorfrage selbständig beurteilt werden, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf
Bei der Prüfung der Überschuldung des Nachlasses nach §§ 154 f AußStrG haben Ansprüche eines Geschenknehmers aus der Verletzung eines Schenkungsvertrags auf den Todesfall unberücksichtigt zu bleiben

