Wohl kann der Wegfall subjektiv empfundener Furcht allenfalls ein Indiz dafür sein, dass auch objektiv kein asylrechtlich relevanter Verfolgungsgrund mehr vorliegt, doch kann die subjektiv empfundene Furcht eines Flüchtlings vor Verfolgung allein nicht als einer der in Art 1 Abschnitt C Z 5 GFK ...
Entscheidend für die Beurteilung des Unrechtsgehalts der Tat iSd § 19 Abs 1 VStG ist nicht die abstrakte Wertigkeit des durch die verletzte Norm geschützten Rechtsguts - diese findet ihren Ausdruck bereits in der Höhe des gesetzlichen Strafrahmens - sondern das Ausmaß, in dem dieses Rechtsgut ...
Bei Sachverhaltsänderungen, die nach der Entscheidung eingetreten sind, ist kein Antrag auf Wiederaufnahme, sondern ein neuer Antrag zu stellen, weil in diesem Fall einem auf der Basis des geänderten Sachverhaltes gestellten Antrag die Rechtskraft bereits erlassener Bescheide nicht entgegensteht
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Aus der bloßen Feststellung der besuchsweisen Heimreise lässt sich die rechtliche Schlussfolgerung, der Erstrevisionswerber habe nach seiner Anerkennung als Flüchtling in Österreich - unter Zurücklassung seiner übrigen Familie - sich freiwillig unter den Schutz seines (damaligen) Heimatlandes, ...
Zur Bestimmung der Zuständigkeit zur Erlassung einstweiliger Anordnungen im Revisionsverfahren ist von der "sachnächsten" Zuständigkeit" auszugehen; "sachnächstes Gericht" für die Prüfung der Erlassung einstweiliger Anordnungen im Revisionsverfahren ist das VwG
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Zu den Verpflichtungen aus einem Vertrag gehören nicht nur die unmittelbaren vertraglichen Pflichten, etwa Leistungs-, Zahlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflichten, sondern auch die Verpflichtungen, die an die Stelle einer nicht erfüllten vertraglichen Verbindlichkeit treten (sog ...
Wohl kann der Wegfall subjektiv empfundener Furcht allenfalls ein Indiz dafür sein, dass auch objektiv kein asylrechtlich relevanter Verfolgungsgrund mehr vorliegt, doch kann die subjektiv empfundene Furcht eines Flüchtlings vor Verfolgung allein nicht als einer der in Art 1 Abschnitt C Z 5 GFK ...
Aus der bloßen Feststellung der besuchsweisen Heimreise lässt sich die rechtliche Schlussfolgerung, der Erstrevisionswerber habe nach seiner Anerkennung als Flüchtling in Österreich - unter Zurücklassung seiner übrigen Familie - sich freiwillig unter den Schutz seines (damaligen) Heimatlandes, ...
Entscheidend für die Beurteilung des Unrechtsgehalts der Tat iSd § 19 Abs 1 VStG ist nicht die abstrakte Wertigkeit des durch die verletzte Norm geschützten Rechtsguts - diese findet ihren Ausdruck bereits in der Höhe des gesetzlichen Strafrahmens - sondern das Ausmaß, in dem dieses Rechtsgut ...
Zur Bestimmung der Zuständigkeit zur Erlassung einstweiliger Anordnungen im Revisionsverfahren ist von der "sachnächsten" Zuständigkeit" auszugehen; "sachnächstes Gericht" für die Prüfung der Erlassung einstweiliger Anordnungen im Revisionsverfahren ist das VwG
Bei Sachverhaltsänderungen, die nach der Entscheidung eingetreten sind, ist kein Antrag auf Wiederaufnahme, sondern ein neuer Antrag zu stellen, weil in diesem Fall einem auf der Basis des geänderten Sachverhaltes gestellten Antrag die Rechtskraft bereits erlassener Bescheide nicht entgegensteht
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Zu den Verpflichtungen aus einem Vertrag gehören nicht nur die unmittelbaren vertraglichen Pflichten, etwa Leistungs-, Zahlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflichten, sondern auch die Verpflichtungen, die an die Stelle einer nicht erfüllten vertraglichen Verbindlichkeit treten (sog ...

