Eine Kenntnisnahme durch den Empfänger wird für den Zugang elektronischer Erklärungen nicht vorausgesetzt; maßgeblich ist vielmehr die Möglichkeit der Kenntnisnahme „unter gewöhnlichen Umständen“; das Berufungsgericht ist in seiner Entscheidung von diesen Grundsätzen ausgegangen, wenn es ...
Nach allgemeinen Grundsätzen muss der Kläger behaupten, welcher Wert sich ohne das schädigende Ereignis in seinem Vermögen befände und wie es sich nunmehr tatsächlich darstellt; es kommt darauf an, welchen Gewinn das Unternehmen im Vergleichszeitraum ohne die unfallbedingte Verhinderung des ...
Auch bei Nichteinhaltung der in den Verwendungsrichtlinien geforderten 15-minütigen Wartefrist kann das Zustandekommen eines gültigen Messergebnisses angenommen werden, wenn diese Annahme aus fachlichen Gründen zulässig ist; es ist daher ein Sachverständiger beizuziehen
Die der Entscheidung gem § 8 Abs 9 Tir BauO 2011 folgende Vorschreibung der Verkehrsaufschließungsabgabe betrifft unmittelbar das Eigentum der Revisionswerberin als Miteigentümerin, weshalb kein Grund besteht, ihr Mitspracherecht in Zweifel zu ziehen
Die Revision erblickt ein grobes Verschulden der Beklagten in dem Umstand, dass sie in den letzten Jahren den Zustand des Bereichs, auf dem sich der Sturz des Klägers ereignet hat, nämlich einer leichten Geländestufe auf einem gut beleuchteten Rondell neben dem Gehweg (das nur zu betreten ist, ...
Die Erstbeklagte wechselte auf einer Autobahn nach einer erheblichen, nicht durch den Verkehr bedingten Geschwindigkeitsverminderung auf den vom Kläger befahrenen rechten Fahrstreifen, um in weiterer Folge auf den Pannenstreifen zuzufahren; selbst wenn der Kläger mit der erlaubten ...
Bei der Prüfung der Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter ist gem § 12 Abs 3 GehG auf den Zeitpunkt der Anstellung als Beamter und die Tätigkeit abzustellen, die dieser auf Grund seiner Anstellung bei Antritt des Dienstes auszuüben hat, und nicht auf sonstige ...
Die Verhandlung im Entziehungsverfahren kann eine solche im Verwaltungsstrafverfahren nicht ersetzen
Eine Kenntnisnahme durch den Empfänger wird für den Zugang elektronischer Erklärungen nicht vorausgesetzt; maßgeblich ist vielmehr die Möglichkeit der Kenntnisnahme „unter gewöhnlichen Umständen“; das Berufungsgericht ist in seiner Entscheidung von diesen Grundsätzen ausgegangen, wenn es ...
Die Revision erblickt ein grobes Verschulden der Beklagten in dem Umstand, dass sie in den letzten Jahren den Zustand des Bereichs, auf dem sich der Sturz des Klägers ereignet hat, nämlich einer leichten Geländestufe auf einem gut beleuchteten Rondell neben dem Gehweg (das nur zu betreten ist, ...
Nach allgemeinen Grundsätzen muss der Kläger behaupten, welcher Wert sich ohne das schädigende Ereignis in seinem Vermögen befände und wie es sich nunmehr tatsächlich darstellt; es kommt darauf an, welchen Gewinn das Unternehmen im Vergleichszeitraum ohne die unfallbedingte Verhinderung des ...
Die Erstbeklagte wechselte auf einer Autobahn nach einer erheblichen, nicht durch den Verkehr bedingten Geschwindigkeitsverminderung auf den vom Kläger befahrenen rechten Fahrstreifen, um in weiterer Folge auf den Pannenstreifen zuzufahren; selbst wenn der Kläger mit der erlaubten ...
Auch bei Nichteinhaltung der in den Verwendungsrichtlinien geforderten 15-minütigen Wartefrist kann das Zustandekommen eines gültigen Messergebnisses angenommen werden, wenn diese Annahme aus fachlichen Gründen zulässig ist; es ist daher ein Sachverständiger beizuziehen
Bei der Prüfung der Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter ist gem § 12 Abs 3 GehG auf den Zeitpunkt der Anstellung als Beamter und die Tätigkeit abzustellen, die dieser auf Grund seiner Anstellung bei Antritt des Dienstes auszuüben hat, und nicht auf sonstige ...
Die der Entscheidung gem § 8 Abs 9 Tir BauO 2011 folgende Vorschreibung der Verkehrsaufschließungsabgabe betrifft unmittelbar das Eigentum der Revisionswerberin als Miteigentümerin, weshalb kein Grund besteht, ihr Mitspracherecht in Zweifel zu ziehen
Die Verhandlung im Entziehungsverfahren kann eine solche im Verwaltungsstrafverfahren nicht ersetzen

