Unter dem Aspekt des § 281 Abs 1 Z 8 StPO folgt daraus, dass im Regelungsbereich des DSt eine Informationspflicht iSd § 262 StPO begrifflich ausscheidet, weil der in Verfolgung gezogene Sachverhalt im Einleitungsbeschluss gar nicht zu subsumieren ist
Ein dingliches Wohnrecht ist dann anzunehmen, wenn die Umstände den Schluss rechtfertigen, dass ein gegen jedermann wirkendes Recht eingeräumt werden sollte; für die Abgrenzung ist die Parteienabsicht maßgebend; im Zweifel ist ein obligatorisches Wohnrecht anzunehmen; bei einer ...
Ob eine Erklärung des Mieters als Anzeige des Ersatzanspruchs zu verstehen und daher „verbesserungswürdig“ iSd dadurch ausgelösten Obliegenheit des Vermieters nach § 10 Abs 4a MRG ist, ist jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen; die Rechtsansicht, die Erklärung ...
War die Mietzins- und Räumungsklage (erst) die Mahnung, bedurfte es nach der Nachfristgewährung auch einer (allenfalls konkludenten) Vertragsaufhebungserklärung, die nicht in bloßer Untätigkeit des Bestandgebers bis zur nächsten Tagsatzung erblickt werden kann
Zu Unrecht bezogene Unterhaltsleistungen rechtfertigen idR die Annahme des Verwirkungstatbestands nach § 74 EheG nicht
Das relevante Gebiet, für das die in § 2 Abs 3 RichtWG genannten Kriterien zu prüfen sind, ist nicht ein ganzer Bezirk oder Stadtteil, sondern es umfasst mehrere Wohnblöcke oder Straßenzüge mit einer gleichartigen Gebäudecharakteristik
Die Wohnung entspricht va aufgrund ihrer Ausstattung mit Außenrollläden den normativen Vorgaben für die Vermeidung sommerlicher Überwärmung; objektive Umstände, aus denen sich ableiten ließe, dass ungeachtet dessen die Installation einer Außenklimaanlage der Übung des Verkehrs entspricht, ...
Jedenfalls in einem Fall wie dem hier vorliegenden, in dem Veränderungen an einem verpachteten Gebäude zu beurteilen sind, bezieht sich der Ersatzanspruch auf eine allfällige objektive Wertminderung am gesamten Bestandobjekt; eine solche liegt hier – anders als bei der Zerstörung oder ...
Unter dem Aspekt des § 281 Abs 1 Z 8 StPO folgt daraus, dass im Regelungsbereich des DSt eine Informationspflicht iSd § 262 StPO begrifflich ausscheidet, weil der in Verfolgung gezogene Sachverhalt im Einleitungsbeschluss gar nicht zu subsumieren ist
Zu Unrecht bezogene Unterhaltsleistungen rechtfertigen idR die Annahme des Verwirkungstatbestands nach § 74 EheG nicht
Ein dingliches Wohnrecht ist dann anzunehmen, wenn die Umstände den Schluss rechtfertigen, dass ein gegen jedermann wirkendes Recht eingeräumt werden sollte; für die Abgrenzung ist die Parteienabsicht maßgebend; im Zweifel ist ein obligatorisches Wohnrecht anzunehmen; bei einer ...
Das relevante Gebiet, für das die in § 2 Abs 3 RichtWG genannten Kriterien zu prüfen sind, ist nicht ein ganzer Bezirk oder Stadtteil, sondern es umfasst mehrere Wohnblöcke oder Straßenzüge mit einer gleichartigen Gebäudecharakteristik
Ob eine Erklärung des Mieters als Anzeige des Ersatzanspruchs zu verstehen und daher „verbesserungswürdig“ iSd dadurch ausgelösten Obliegenheit des Vermieters nach § 10 Abs 4a MRG ist, ist jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen; die Rechtsansicht, die Erklärung ...
Die Wohnung entspricht va aufgrund ihrer Ausstattung mit Außenrollläden den normativen Vorgaben für die Vermeidung sommerlicher Überwärmung; objektive Umstände, aus denen sich ableiten ließe, dass ungeachtet dessen die Installation einer Außenklimaanlage der Übung des Verkehrs entspricht, ...
War die Mietzins- und Räumungsklage (erst) die Mahnung, bedurfte es nach der Nachfristgewährung auch einer (allenfalls konkludenten) Vertragsaufhebungserklärung, die nicht in bloßer Untätigkeit des Bestandgebers bis zur nächsten Tagsatzung erblickt werden kann
Jedenfalls in einem Fall wie dem hier vorliegenden, in dem Veränderungen an einem verpachteten Gebäude zu beurteilen sind, bezieht sich der Ersatzanspruch auf eine allfällige objektive Wertminderung am gesamten Bestandobjekt; eine solche liegt hier – anders als bei der Zerstörung oder ...

