Um nicht seine gesamten selbst bezahlten Investitionen zu verlieren, war der Anragsteller auf einen Nachmieter angewiesen, der ihm zumindest einen Teil seines Aufwands va deshalb zu ersetzen bereit war, weil der Hauptmietzins nach dem Mieterwechsel unverändert geblieben wäre und der Nachmieter ...
Der OGH bejahte die Untunlichkeit bei Umbaukosten iHv 16 % des Verkehrswerts der Liegenschaft, nicht aber bei einer Relation von ca 3 % oder unter 8 %; die Untunlichkeit wegen unverhältnismäßig hoher Teilungskosten kann durch die Erklärung des Teilungswilligen, die Kosten der Realteilung zu ...
Bereicherungsansprüche wegen der Leistung von Versicherungsprämien ohne vertragliche Grundlage unterliegen zwar nicht § 12 Abs 1 VersVG, aber der analogen Anwendung des § 1480 ABGB und damit der dreijährigen Verjährungsfrist
Haben daher Eheleute ihren Haushalt einvernehmlich und dauerhaft so gestaltet, dass dort auch ein nicht unterhaltsberechtigter Angehöriger mitversorgt wird, ist im Fall der Verletzung der haushaltsführenden Person auch der auf diesen Haushaltsangehörigen entfallende Anteil des Schadens zu ...
Im vorliegenden Fall wurde der Vertragsentwurf in mehrstündigen Besprechungen genau durchgegangen; die in der Bestimmung über die Vertragsauflösung festgelegte Verpflichtung der Bestandnehmerin zur fristgerechten Mietzinszahlung, deren Verletzung – die Säumnis mit einer Bestandzinszahlung – ...
Die Voraussetzungen für die Mitversicherung von volljährigen Kindern (Alter nicht über 25 Jahre, kein eigener Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen) müssen kumulativ vorliegen; Einkünfte aus einer Lehrlingsentschädigung im letzten Lehrjahr (hier von € 860 pro Monat) sind ...
Den Feststellungen lässt sich gerade nicht entnehmen, dass der Mitarbeiter der Lieferantin von der Klägerin beauftragt war, was auch die Beklagte selbst erkennt; auch sonst bestehen nach den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mitarbeiter der Lieferantin Verhandlungsgehilfe der ...
Eine "Verwertbarkeit" der Kenntnisse iZm einer Karenzierung ist nicht mit einer "Notwendigkeit" iSe für die Ausübung einer Tätigkeit unabdingbaren Ernennungsvoraussetzung gleichzusetzen
Um nicht seine gesamten selbst bezahlten Investitionen zu verlieren, war der Anragsteller auf einen Nachmieter angewiesen, der ihm zumindest einen Teil seines Aufwands va deshalb zu ersetzen bereit war, weil der Hauptmietzins nach dem Mieterwechsel unverändert geblieben wäre und der Nachmieter ...
Im vorliegenden Fall wurde der Vertragsentwurf in mehrstündigen Besprechungen genau durchgegangen; die in der Bestimmung über die Vertragsauflösung festgelegte Verpflichtung der Bestandnehmerin zur fristgerechten Mietzinszahlung, deren Verletzung – die Säumnis mit einer Bestandzinszahlung – ...
Der OGH bejahte die Untunlichkeit bei Umbaukosten iHv 16 % des Verkehrswerts der Liegenschaft, nicht aber bei einer Relation von ca 3 % oder unter 8 %; die Untunlichkeit wegen unverhältnismäßig hoher Teilungskosten kann durch die Erklärung des Teilungswilligen, die Kosten der Realteilung zu ...
Die Voraussetzungen für die Mitversicherung von volljährigen Kindern (Alter nicht über 25 Jahre, kein eigener Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen) müssen kumulativ vorliegen; Einkünfte aus einer Lehrlingsentschädigung im letzten Lehrjahr (hier von € 860 pro Monat) sind ...
Bereicherungsansprüche wegen der Leistung von Versicherungsprämien ohne vertragliche Grundlage unterliegen zwar nicht § 12 Abs 1 VersVG, aber der analogen Anwendung des § 1480 ABGB und damit der dreijährigen Verjährungsfrist
Den Feststellungen lässt sich gerade nicht entnehmen, dass der Mitarbeiter der Lieferantin von der Klägerin beauftragt war, was auch die Beklagte selbst erkennt; auch sonst bestehen nach den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mitarbeiter der Lieferantin Verhandlungsgehilfe der ...
Haben daher Eheleute ihren Haushalt einvernehmlich und dauerhaft so gestaltet, dass dort auch ein nicht unterhaltsberechtigter Angehöriger mitversorgt wird, ist im Fall der Verletzung der haushaltsführenden Person auch der auf diesen Haushaltsangehörigen entfallende Anteil des Schadens zu ...
Eine "Verwertbarkeit" der Kenntnisse iZm einer Karenzierung ist nicht mit einer "Notwendigkeit" iSe für die Ausübung einer Tätigkeit unabdingbaren Ernennungsvoraussetzung gleichzusetzen

