Das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleichs (wenngleich vom Kläger abgelehnt) beseitigt im Regelfall die Wiederholungsgefahr, wobei dafür der Vorbehalt des Kostenersatzes durch den Beklagten nicht schadet
Vom Normzweck des § 90 StVO sind (nur) jene zusätzlichen Gefahren umfasst, die mit den Arbeiten auf oder neben der Fahrbahn einhergehen; es ist erforderlich, dass die für den Verkehr verbundenen Beeinträchtigungen (= Gefahren oder Behinderungen) bei den Arbeiten auf oder neben der Straße über ...
Kein Vorteil iSd § 22 Z 2 EStG liegt vor, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer verpflichtet ist, der Kapitalgesellschaft (zumindest) die sich aus der Privatnutzung des Kfz resultierenden Kosten zu ersetzen
Nach der stRsp des VwGH ist es nicht zulässig, dem Beschuldigten die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, wenn das VwG eine Änderung zu seinen Gunsten (§ 52 Abs 8 VwGVG) vorgenommen hat
Das Berufungsgericht sah einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflichten dadurch als gegeben an, dass die Beklagte auf dem ansonsten ebenen (und in ebenfalls grauem Betonpflaster ausgeführten) Parkplatz farblich sich nicht abhebende und bei (den im Unfallzeitpunkt gegebenen) trüben ...
Die Luftverhältnisse bei einer „Freifläche“ haben zumindest im Wesentlichen den Gegebenheiten „im Freien“ zu entsprechen, dh die Beschaffenheit des betreffenden Bereichs hat grundsätzlich, so wie dies beispielsweise bei den in den Gesetzesmaterialien erwähnten Gastgärten gegeben ist, ...
Da sich das AuslBG auf den Kompetenztatbestand "Arbeitsrecht" (Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG) stützt und somit in Gesetzgebung und Vollziehung in den Kompetenzbereich des Bundes fällt, war der Antrag der Revisionswerberin, das Land Oberösterreich zum Aufwandersatz zu verpflichten, abzuweisen
Wird in der Revision Aktenwidrigkeit geltend gemacht, handelt es sich dabei um einen Verfahrensmangel, dessen Relevanz im Hinblick auf den Verfahrensausgang aufgezeigt werden muss
Das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleichs (wenngleich vom Kläger abgelehnt) beseitigt im Regelfall die Wiederholungsgefahr, wobei dafür der Vorbehalt des Kostenersatzes durch den Beklagten nicht schadet
Das Berufungsgericht sah einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflichten dadurch als gegeben an, dass die Beklagte auf dem ansonsten ebenen (und in ebenfalls grauem Betonpflaster ausgeführten) Parkplatz farblich sich nicht abhebende und bei (den im Unfallzeitpunkt gegebenen) trüben ...
Vom Normzweck des § 90 StVO sind (nur) jene zusätzlichen Gefahren umfasst, die mit den Arbeiten auf oder neben der Fahrbahn einhergehen; es ist erforderlich, dass die für den Verkehr verbundenen Beeinträchtigungen (= Gefahren oder Behinderungen) bei den Arbeiten auf oder neben der Straße über ...
Die Luftverhältnisse bei einer „Freifläche“ haben zumindest im Wesentlichen den Gegebenheiten „im Freien“ zu entsprechen, dh die Beschaffenheit des betreffenden Bereichs hat grundsätzlich, so wie dies beispielsweise bei den in den Gesetzesmaterialien erwähnten Gastgärten gegeben ist, ...
Kein Vorteil iSd § 22 Z 2 EStG liegt vor, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer verpflichtet ist, der Kapitalgesellschaft (zumindest) die sich aus der Privatnutzung des Kfz resultierenden Kosten zu ersetzen
Da sich das AuslBG auf den Kompetenztatbestand "Arbeitsrecht" (Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG) stützt und somit in Gesetzgebung und Vollziehung in den Kompetenzbereich des Bundes fällt, war der Antrag der Revisionswerberin, das Land Oberösterreich zum Aufwandersatz zu verpflichten, abzuweisen
Nach der stRsp des VwGH ist es nicht zulässig, dem Beschuldigten die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, wenn das VwG eine Änderung zu seinen Gunsten (§ 52 Abs 8 VwGVG) vorgenommen hat
Wird in der Revision Aktenwidrigkeit geltend gemacht, handelt es sich dabei um einen Verfahrensmangel, dessen Relevanz im Hinblick auf den Verfahrensausgang aufgezeigt werden muss

