Es würde dem Grundgedanken der gerechten Verteilung des während der ehelichen Lebensgemeinschaft geschaffenen Vermögens widersprechen, einen Ehegatten (zumindest wertmäßig) auch an solchen Vermögensbestandteilen partizipieren zu lassen, die der andere iSd § 82 Abs 1 Z 1 EheG in die Ehe ...
Die Vermietung einer Hausbesorgerwohnung nach Beendigung des Hausbesorgerverhältnisses an eine Person, die nicht Wohnungseigentümer ist, ist eine Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft (§ 28 Abs 1 Z 8 WEG 2002); die Vermietung einer Hausbesorgerwohnung, die nach Beendigung des ...
Die Verjährung nach § 11 Satz 2 MaklerG wird jedenfalls auch dann gehemmt, wenn der Makler zwar von einem „vermittelten Geschäft“ an sich Kenntnis hat, zwischen den Parteien dieses Geschäfts aber dessen Zustandekommen strittig und Gegenstand eines Prozesses ist; diese Hemmung dauert ...
Nach § 1440 Satz 2 ABGB soll der Herausgabeberechtigte in bestimmten Fällen geschützt werden; gezahlt wurden die Kautionen aber von den Untermietern, die mit der Erstbeklagten Bestandverträge abgeschlossen hatten, und nicht von der Klägerin; dass die Klägerin als nunmehrige Eigentümerin der ...
Selbst wenn man die Ansicht, bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 2 Abs 1 lit b FLAG sei von einem ernsthaft und zielstrebig betriebenen Studium auszugehen, als „Unwissenheit der gesetzlichen Vorschriften“ (§ 326 Satz 3 ABGB), also als rechtsirrig betrachten sollte, so ist doch nicht ...
Die unzulässige Dereliktion von (bloßen) Miteigentumsanteilen ist nicht verbücherungsfähig; die hier dennoch erfolgte Eintragung der Herrenlosigkeit des Miteigentumsanteils hätte daher ihres Gegenstands wegen nicht stattfinden dürfen; eine derartige grundbuchswidrige Eintragung ist mit ...
Leistungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung sind nur zu erbringen, wenn eine Fortführung des Betriebs ins Auge gefasst wird, nicht aber im Fall einer Betriebsbeendigung; Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Wiederaufnahme des Betriebs zwar beabsichtigt, letztlich aber aus ...
Die Abgrenzung zwischen Geschäftsirrtum ieS und bloßem Motivirrtum kann nur im Einzelfall nach dessen konkreten Umständen vorgenommen werden
Es würde dem Grundgedanken der gerechten Verteilung des während der ehelichen Lebensgemeinschaft geschaffenen Vermögens widersprechen, einen Ehegatten (zumindest wertmäßig) auch an solchen Vermögensbestandteilen partizipieren zu lassen, die der andere iSd § 82 Abs 1 Z 1 EheG in die Ehe ...
Selbst wenn man die Ansicht, bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 2 Abs 1 lit b FLAG sei von einem ernsthaft und zielstrebig betriebenen Studium auszugehen, als „Unwissenheit der gesetzlichen Vorschriften“ (§ 326 Satz 3 ABGB), also als rechtsirrig betrachten sollte, so ist doch nicht ...
Die Vermietung einer Hausbesorgerwohnung nach Beendigung des Hausbesorgerverhältnisses an eine Person, die nicht Wohnungseigentümer ist, ist eine Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft (§ 28 Abs 1 Z 8 WEG 2002); die Vermietung einer Hausbesorgerwohnung, die nach Beendigung des ...
Die unzulässige Dereliktion von (bloßen) Miteigentumsanteilen ist nicht verbücherungsfähig; die hier dennoch erfolgte Eintragung der Herrenlosigkeit des Miteigentumsanteils hätte daher ihres Gegenstands wegen nicht stattfinden dürfen; eine derartige grundbuchswidrige Eintragung ist mit ...
Die Verjährung nach § 11 Satz 2 MaklerG wird jedenfalls auch dann gehemmt, wenn der Makler zwar von einem „vermittelten Geschäft“ an sich Kenntnis hat, zwischen den Parteien dieses Geschäfts aber dessen Zustandekommen strittig und Gegenstand eines Prozesses ist; diese Hemmung dauert ...
Leistungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung sind nur zu erbringen, wenn eine Fortführung des Betriebs ins Auge gefasst wird, nicht aber im Fall einer Betriebsbeendigung; Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Wiederaufnahme des Betriebs zwar beabsichtigt, letztlich aber aus ...
Nach § 1440 Satz 2 ABGB soll der Herausgabeberechtigte in bestimmten Fällen geschützt werden; gezahlt wurden die Kautionen aber von den Untermietern, die mit der Erstbeklagten Bestandverträge abgeschlossen hatten, und nicht von der Klägerin; dass die Klägerin als nunmehrige Eigentümerin der ...
Die Abgrenzung zwischen Geschäftsirrtum ieS und bloßem Motivirrtum kann nur im Einzelfall nach dessen konkreten Umständen vorgenommen werden

