Aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung sowie der gesetzlichen Zweckbestimmung des Pflegeausbildungszuschusses hat dieser dem Unterhaltsberechtigten als Anreiz für die Berufswahl zur Verfügung zu stehen und soll nicht den Unterhaltsschuldner entlasten; dieser Zuschuss ist daher im ...
Es kommt nicht darauf an, ob bei gemeinsamer Obsorge das Kindeswohl gefährdet wäre, sondern vielmehr darauf, mit welcher Neuregelung der Obsorge das allein maßgebliche Wohl des Kindes besser gewahrt ist
Die Bezeichnung eines Nutzwertgutachtens als „vorläufig“ legt nahe, dass es sich noch nicht um das endgültige Gutachten über die Nutzwerte handeln muss; daraus ist aber nicht zu schließen, dass in jedem Fall zwingend ein weiteres (endgültiges) Gutachten erforderlich ist
Die Frage, ob das Sachersatzinteresse des Mieters in die Sachversicherung des Vermieters durch Regressverzicht einbezogen wurde, ist durch Auslegung des Vertrags nach § 914 ABGB zu klären
Der Berufsreifeprüfungslehrgang, der der Vorbereitung auf die Ablegung der Berufsreifeprüfung dient, ist hier nicht als zweite Berufsausbildung, sondern als weiterführende Ausbildung iSe mehrstufigen Ausbildungsgangs anzusehen, nachdem sich die Tochter für ein Hochschulstudium ...
Die Einwendungen im Einspruchsverfahren sind beschränkt: Nur das Fehlen des Einvernehmens bzw die fehlende Enteignung kann aufgezeigt werden; diese können aber nicht mit Rekurs nach § 32 LiegTeilG geltend gemacht werden
Dass den Erwerbern die schon vorher von der Klägerin erhaltenen Informationen „zu Gute kamen“ oder ihnen eine „bessere Beurteilung“ ermöglichten, macht die Tätigkeiten der Klägerin noch nicht (mit-)kausal für den zustande gekommenen Kaufvertrag; dass es durch die Vorinformation durch ...
Beabsichtigt der VN die (aktive) Anspruchsverfolgung, kann der beklagte Rechtsschutzversicherer im Deckungsprozess neben der Bestreitung des Deckungsanspruchs (dem Grund nach) nicht auch Auskunftsobliegenheiten des VN einfordern, die ihm nicht die Leistungsprüfung ermöglichen, sondern den bereits ...
Aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung sowie der gesetzlichen Zweckbestimmung des Pflegeausbildungszuschusses hat dieser dem Unterhaltsberechtigten als Anreiz für die Berufswahl zur Verfügung zu stehen und soll nicht den Unterhaltsschuldner entlasten; dieser Zuschuss ist daher im ...
Der Berufsreifeprüfungslehrgang, der der Vorbereitung auf die Ablegung der Berufsreifeprüfung dient, ist hier nicht als zweite Berufsausbildung, sondern als weiterführende Ausbildung iSe mehrstufigen Ausbildungsgangs anzusehen, nachdem sich die Tochter für ein Hochschulstudium ...
Es kommt nicht darauf an, ob bei gemeinsamer Obsorge das Kindeswohl gefährdet wäre, sondern vielmehr darauf, mit welcher Neuregelung der Obsorge das allein maßgebliche Wohl des Kindes besser gewahrt ist
Die Einwendungen im Einspruchsverfahren sind beschränkt: Nur das Fehlen des Einvernehmens bzw die fehlende Enteignung kann aufgezeigt werden; diese können aber nicht mit Rekurs nach § 32 LiegTeilG geltend gemacht werden
Die Bezeichnung eines Nutzwertgutachtens als „vorläufig“ legt nahe, dass es sich noch nicht um das endgültige Gutachten über die Nutzwerte handeln muss; daraus ist aber nicht zu schließen, dass in jedem Fall zwingend ein weiteres (endgültiges) Gutachten erforderlich ist
Dass den Erwerbern die schon vorher von der Klägerin erhaltenen Informationen „zu Gute kamen“ oder ihnen eine „bessere Beurteilung“ ermöglichten, macht die Tätigkeiten der Klägerin noch nicht (mit-)kausal für den zustande gekommenen Kaufvertrag; dass es durch die Vorinformation durch ...
Die Frage, ob das Sachersatzinteresse des Mieters in die Sachversicherung des Vermieters durch Regressverzicht einbezogen wurde, ist durch Auslegung des Vertrags nach § 914 ABGB zu klären
Beabsichtigt der VN die (aktive) Anspruchsverfolgung, kann der beklagte Rechtsschutzversicherer im Deckungsprozess neben der Bestreitung des Deckungsanspruchs (dem Grund nach) nicht auch Auskunftsobliegenheiten des VN einfordern, die ihm nicht die Leistungsprüfung ermöglichen, sondern den bereits ...

