Die Tatsache, dass der Kleinwagenführer im Rahmen der bestehenden Vertragsverhältnisse von der Erstbeklagten der Zweitbeklagten und von dieser der Drittnebenintervenientin beigestellt wurde, vermag die Zurechnung seines Fehlverhaltens zur Zweitbeklagten ebenso wenig auszuschließen, wie der ...
Ist der Geschädigte Laie und setzt die Kenntnis des Kausalzusammenhangs und – bei verschuldensabhängiger Haftung – die Kenntnis der Umstände, die das Verschulden begründen, Fachwissen voraus, so beginnt die Verjährungsfrist regelmäßig erst zu laufen, wenn der Geschädigte durch ein ...
Im Rahmen einer Beschwerde von Parteien mit eingeschränkten Mitspracherechten - wie etwa Nachbarn in Bauverfahren - ist das VwG nur legitimiert, eine Rechtswidrigkeit innerhalb der den Beschwerdeführern zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechten aufzugreifen
Über die Revision wurde ein Vorverfahren nicht eingeleitet, sodass eine Aufforderung des VwGH zur Einbringung einer Revisionsbeantwortung an die Parteien nicht ergangen ist; der in der von der mitbeteiligten Partei unaufgefordert eingebrachten Revisionsbeantwortung begehrte Aufwandersatz war daher ...
Der nach § 5 EKHG haftpflichtige Betriebsunternehmer ist jener, der die Eisenbahn auf eigene Rechnung und Gefahr betreibt; dies setzt voraus, dass er den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Bahnbetrieb zieht und selbständig darüber verfügen kann; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist infolge des ...
Der Auftraggeber ist bei der Eignungsprüfung an seine bestandfesten Festlegungen gebunden; innerhalb der Schranken des § 70 Abs 1 BVergG 2006 kommt dem Auftraggeber die Befugnis zu, das Niveau an verlangter Leistungsfähigkeit festzulegen; vorliegend hat der Auftraggeber (hier für die Planung, ...
Gründe, die gegen die Übernahme der Aufgaben durch einen Kanzleipartner bzw Mitgesellschafter der Rechtsanwalts-Gesellschaft sprechen, liegen dann vor, wenn die verlässliche Erfüllung der Aufgaben (§ 34a Abs 2 RAO) durch die betreffende Person nicht erwartet werden kann oder zumindest ein ...
Für dieses Verfahren ist in den §§ 47 bis 59 VwGG kein Aufwandersatz vorgesehen, so dass gem § 58 VwGG jede Partei den ihr im Provisorialverfahren erwachsenden Aufwand selbst zu tragen hat
Die Tatsache, dass der Kleinwagenführer im Rahmen der bestehenden Vertragsverhältnisse von der Erstbeklagten der Zweitbeklagten und von dieser der Drittnebenintervenientin beigestellt wurde, vermag die Zurechnung seines Fehlverhaltens zur Zweitbeklagten ebenso wenig auszuschließen, wie der ...
Der nach § 5 EKHG haftpflichtige Betriebsunternehmer ist jener, der die Eisenbahn auf eigene Rechnung und Gefahr betreibt; dies setzt voraus, dass er den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Bahnbetrieb zieht und selbständig darüber verfügen kann; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist infolge des ...
Ist der Geschädigte Laie und setzt die Kenntnis des Kausalzusammenhangs und – bei verschuldensabhängiger Haftung – die Kenntnis der Umstände, die das Verschulden begründen, Fachwissen voraus, so beginnt die Verjährungsfrist regelmäßig erst zu laufen, wenn der Geschädigte durch ein ...
Der Auftraggeber ist bei der Eignungsprüfung an seine bestandfesten Festlegungen gebunden; innerhalb der Schranken des § 70 Abs 1 BVergG 2006 kommt dem Auftraggeber die Befugnis zu, das Niveau an verlangter Leistungsfähigkeit festzulegen; vorliegend hat der Auftraggeber (hier für die Planung, ...
Im Rahmen einer Beschwerde von Parteien mit eingeschränkten Mitspracherechten - wie etwa Nachbarn in Bauverfahren - ist das VwG nur legitimiert, eine Rechtswidrigkeit innerhalb der den Beschwerdeführern zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechten aufzugreifen
Gründe, die gegen die Übernahme der Aufgaben durch einen Kanzleipartner bzw Mitgesellschafter der Rechtsanwalts-Gesellschaft sprechen, liegen dann vor, wenn die verlässliche Erfüllung der Aufgaben (§ 34a Abs 2 RAO) durch die betreffende Person nicht erwartet werden kann oder zumindest ein ...
Über die Revision wurde ein Vorverfahren nicht eingeleitet, sodass eine Aufforderung des VwGH zur Einbringung einer Revisionsbeantwortung an die Parteien nicht ergangen ist; der in der von der mitbeteiligten Partei unaufgefordert eingebrachten Revisionsbeantwortung begehrte Aufwandersatz war daher ...
Für dieses Verfahren ist in den §§ 47 bis 59 VwGG kein Aufwandersatz vorgesehen, so dass gem § 58 VwGG jede Partei den ihr im Provisorialverfahren erwachsenden Aufwand selbst zu tragen hat

