Der Zweck des Risikoausschlusses nach Art 7.4.4 ARB 2011 besteht für einen durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer darin, dass der Rechtsschutzversicherer nicht verpflichtet sein soll, Kosten der Rechtsverfolgung gegen sich selbst finanzieren zu müssen; der Ausschluss erfasst daher bei ...
Ob – wie von den Vorinstanzen verneint – eine Verletzung einer erstmaligen Verschaffungspflicht durch die Klägerin, auf die sich die Beklagten iZm der eingewandten Wandlung ausschließlich stützen, bei der hier gegebenen Konstellation eines sale-and-lease-back-Vertrags überhaupt in Betracht ...
Der Begriff des „Verwendens“ eines Fahrzeugs ist in weiterem Sinn zu verstehen, als jener des „Betriebs“ iSv § 1 EKHG; er umfasst auch die Verwendung als ortsgebundene Kraftquelle, wobei aber Ersatzansprüche aus einer derartigen Verwendung gem § 4 Abs 1 Z 4 KHVG vertraglich vom ...
Der Gegenverkehr ist zwar nicht generell vom Schutzzweck des § 18 Abs 1 StVO ausgenommen; erforderlich ist aber, dass sich eine Gefahr verwirklicht hat, die aus dem Hintereinanderfahren von Fahrzeugen entstanden ist; es liegt außerhalb des Schutzzwecks des § 18 Abs 1 StVO, eine unmittelbare ...
Ein aufschiebend bedingtes Rechtsgeschäft wirkt auch als Vorkaufsfall aufschiebend bedingt, sodass die Pflicht zum Einlösungsanbot für den Verpflichteten und die Einlösungsbefugnis des Berechtigten noch nicht bestehen, sondern erst mit Bedingungseintritt begründet werden; das trifft bei einem ...
Hat die Beklagte die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften eingehalten, kein Verhalten unterlassen, das ein äußerst sorgfältiger Betreiber mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln gesetzt hätte, und ist sie selbst mit einem nicht verhinderbaren Elementarereignis – wie dem ...
Der Unfall des Geschädigten, der sich im Zuge der Holzschlägerungsarbeiten ereignet hat, steht mit der Nutzung des Traktors als Kfz in keinem sachlichen Zusammenhang; verwirklicht hat sich nicht die spezifische Gefährlichkeit des Kfz, sondern jene der für Holzbringungsarbeiten außerhalb des ...
Auch wenn die Beklagte bei erstmaliger Wahrnehmung durch die Klägerin aus einer Entfernung von 30 bis 40 m nicht am äußerst rechten Rand des Radwegs fuhr, sondern gegenüber ihrem Vater „leicht nach links versetzt“, konnte die Klägerin mit einem vorschriftsgemäßen Ausweichen der Beklagten ...
Der Zweck des Risikoausschlusses nach Art 7.4.4 ARB 2011 besteht für einen durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer darin, dass der Rechtsschutzversicherer nicht verpflichtet sein soll, Kosten der Rechtsverfolgung gegen sich selbst finanzieren zu müssen; der Ausschluss erfasst daher bei ...
Ein aufschiebend bedingtes Rechtsgeschäft wirkt auch als Vorkaufsfall aufschiebend bedingt, sodass die Pflicht zum Einlösungsanbot für den Verpflichteten und die Einlösungsbefugnis des Berechtigten noch nicht bestehen, sondern erst mit Bedingungseintritt begründet werden; das trifft bei einem ...
Ob – wie von den Vorinstanzen verneint – eine Verletzung einer erstmaligen Verschaffungspflicht durch die Klägerin, auf die sich die Beklagten iZm der eingewandten Wandlung ausschließlich stützen, bei der hier gegebenen Konstellation eines sale-and-lease-back-Vertrags überhaupt in Betracht ...
Hat die Beklagte die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften eingehalten, kein Verhalten unterlassen, das ein äußerst sorgfältiger Betreiber mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln gesetzt hätte, und ist sie selbst mit einem nicht verhinderbaren Elementarereignis – wie dem ...
Der Begriff des „Verwendens“ eines Fahrzeugs ist in weiterem Sinn zu verstehen, als jener des „Betriebs“ iSv § 1 EKHG; er umfasst auch die Verwendung als ortsgebundene Kraftquelle, wobei aber Ersatzansprüche aus einer derartigen Verwendung gem § 4 Abs 1 Z 4 KHVG vertraglich vom ...
Der Unfall des Geschädigten, der sich im Zuge der Holzschlägerungsarbeiten ereignet hat, steht mit der Nutzung des Traktors als Kfz in keinem sachlichen Zusammenhang; verwirklicht hat sich nicht die spezifische Gefährlichkeit des Kfz, sondern jene der für Holzbringungsarbeiten außerhalb des ...
Der Gegenverkehr ist zwar nicht generell vom Schutzzweck des § 18 Abs 1 StVO ausgenommen; erforderlich ist aber, dass sich eine Gefahr verwirklicht hat, die aus dem Hintereinanderfahren von Fahrzeugen entstanden ist; es liegt außerhalb des Schutzzwecks des § 18 Abs 1 StVO, eine unmittelbare ...
Auch wenn die Beklagte bei erstmaliger Wahrnehmung durch die Klägerin aus einer Entfernung von 30 bis 40 m nicht am äußerst rechten Rand des Radwegs fuhr, sondern gegenüber ihrem Vater „leicht nach links versetzt“, konnte die Klägerin mit einem vorschriftsgemäßen Ausweichen der Beklagten ...

