Das Abfangen von Funksignalen zur anschließenden Öffnung eines Schlosses ist als Verwendung eines widerrechtlich erlangten Zugangscodes anzusehen
Der Ausschluss der Umstandsklausel in einem Unterhaltsvergleich ist nur eine Veränderung der Ausgestaltung des gesetzlichen Schuldverhältnisses, die dessen Identität nicht entscheidend abändert
Bei bisherigem Unternehmenszubehör kann dessen Zubehörswidmung noch gegeben sein, auch wenn der lebende Betrieb schon stillgelegt ist, aber noch keine Widmung für einen anderen (neuen) Zweck erfolgte; sie kann auch noch für die Verwertungsphase fortdauern
Der Klägerin war bekannt, dass sich ein Teil der Zufahrt zu einem ihrer Wohnungseigentumsobjekte auf der Nachbarliegenschaft befand; angesichts dieser Kenntnis legte das Berufungsgericht den zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag dahin aus, dass die Klägerin nicht habe erwarten können, ...
Eine mit einem Hort verbundene Sonderschule fällt in den Anwendungsbereich des HeimAufG
Telekommunikationsleitungen, die nur jenem Grundstück dienen, unter dessen Oberfläche sie verlegt sind, sind grundsätzlich dem Eigentümer dieses Leitungsgrundstücks zuzuordnen
Die dem Wohnungseigentumsorganisator vorbehaltene Möglichkeit des späteren Ausbaus eines Dachbodens, der nicht Zubehör eines dem Wohnungsorganisator verbleibenden Wohnungseigentumsobjekts, sondern allgemeiner Teil des Hauses ist, fällt grundsätzlich unter § 38 Abs 1 Z 1 WEG 2002
Die Klägerin verwendete sich beim Masseverwalter für den Beklagten; sie ersuchte den Masseverwalter, ihr entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen, um diese an den Beklagten weiterzuleiten, worüber sie den Beklagten auch in Kenntnis setzte; vor Abschluss des Kaufvertrags mit dem Masseverwalter ...
Das Abfangen von Funksignalen zur anschließenden Öffnung eines Schlosses ist als Verwendung eines widerrechtlich erlangten Zugangscodes anzusehen
Eine mit einem Hort verbundene Sonderschule fällt in den Anwendungsbereich des HeimAufG
Der Ausschluss der Umstandsklausel in einem Unterhaltsvergleich ist nur eine Veränderung der Ausgestaltung des gesetzlichen Schuldverhältnisses, die dessen Identität nicht entscheidend abändert
Telekommunikationsleitungen, die nur jenem Grundstück dienen, unter dessen Oberfläche sie verlegt sind, sind grundsätzlich dem Eigentümer dieses Leitungsgrundstücks zuzuordnen
Bei bisherigem Unternehmenszubehör kann dessen Zubehörswidmung noch gegeben sein, auch wenn der lebende Betrieb schon stillgelegt ist, aber noch keine Widmung für einen anderen (neuen) Zweck erfolgte; sie kann auch noch für die Verwertungsphase fortdauern
Die dem Wohnungseigentumsorganisator vorbehaltene Möglichkeit des späteren Ausbaus eines Dachbodens, der nicht Zubehör eines dem Wohnungsorganisator verbleibenden Wohnungseigentumsobjekts, sondern allgemeiner Teil des Hauses ist, fällt grundsätzlich unter § 38 Abs 1 Z 1 WEG 2002
Der Klägerin war bekannt, dass sich ein Teil der Zufahrt zu einem ihrer Wohnungseigentumsobjekte auf der Nachbarliegenschaft befand; angesichts dieser Kenntnis legte das Berufungsgericht den zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag dahin aus, dass die Klägerin nicht habe erwarten können, ...
Die Klägerin verwendete sich beim Masseverwalter für den Beklagten; sie ersuchte den Masseverwalter, ihr entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen, um diese an den Beklagten weiterzuleiten, worüber sie den Beklagten auch in Kenntnis setzte; vor Abschluss des Kaufvertrags mit dem Masseverwalter ...

