BGBl-Langtitel der letzten Woche
Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung im Ausland wird in LuRsp insbesondere dann bejaht, wenn die ausländische Entscheidung in Österreich nicht anerkannt oder vollstreckt wird, eine dringende Entscheidung im Ausland nicht rechtzeitig erreicht werden kann, eine Prozessführung im Ausland eine der ...
Nach fruchtlosem Verstreichen der zweimonatigen Frist zur Stellungnahme des prioritär zuständigen Trägers hat der Sozialversicherungsträger innerhalb von sechs Monaten einen positiven oder negativen Bescheid über die (vorläufige) Leistungspflicht zur Erbringung eines etwaigen ...
Nach der Rsp kann einem Beklagten im Wege einer einstweiligen Verfügung nicht verboten werden, im geschäftlichen Verkehr seinen protokollierten Firmennamen zu verwenden; diese Rsp ist auch für einen Namen eines eingetragenen Vereins anzuwenden
Eine Entscheidung über eine mögliche Befangenheit ist nicht als Akt der Justizverwaltung, sondern als Akt der unabhängigen Rechtsprechung anzusehen; dementsprechend wurde mit der GeO-Novelle 1999 § 511 Abs 2 GeO, demzufolge Ablehnungsanträge in das Jv-Register einzutragen waren, ersatzlos ...
Aufgrund des klaren Gesetzeswortlauts des § 29 Abs 4 AußStrG sind Innehaltungsbeschlüsse nur anfechtbar, wenn die Höchstdauer von sechs Monaten überschritten wird
Die Reihenfolge der Verfahrensschritte ist prima vista „sequentiell”, also so zu lesen, wie sie dastehen, sofern sich Gegenteiliges nicht zwingend ergibt bzw ausdrücklich angeordnet wird; gerade ein Verfahrenspatent ist in aller Regel von einem bestimmten Ablauf geprägt; damit liegt in der ...
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 Abs 1 AktG ist ein Rechtfertigungsgrund iSd § 1330 ABGB
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine Entscheidung über eine mögliche Befangenheit ist nicht als Akt der Justizverwaltung, sondern als Akt der unabhängigen Rechtsprechung anzusehen; dementsprechend wurde mit der GeO-Novelle 1999 § 511 Abs 2 GeO, demzufolge Ablehnungsanträge in das Jv-Register einzutragen waren, ersatzlos ...
Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung im Ausland wird in LuRsp insbesondere dann bejaht, wenn die ausländische Entscheidung in Österreich nicht anerkannt oder vollstreckt wird, eine dringende Entscheidung im Ausland nicht rechtzeitig erreicht werden kann, eine Prozessführung im Ausland eine der ...
Aufgrund des klaren Gesetzeswortlauts des § 29 Abs 4 AußStrG sind Innehaltungsbeschlüsse nur anfechtbar, wenn die Höchstdauer von sechs Monaten überschritten wird
Nach fruchtlosem Verstreichen der zweimonatigen Frist zur Stellungnahme des prioritär zuständigen Trägers hat der Sozialversicherungsträger innerhalb von sechs Monaten einen positiven oder negativen Bescheid über die (vorläufige) Leistungspflicht zur Erbringung eines etwaigen ...
Die Reihenfolge der Verfahrensschritte ist prima vista „sequentiell”, also so zu lesen, wie sie dastehen, sofern sich Gegenteiliges nicht zwingend ergibt bzw ausdrücklich angeordnet wird; gerade ein Verfahrenspatent ist in aller Regel von einem bestimmten Ablauf geprägt; damit liegt in der ...
Nach der Rsp kann einem Beklagten im Wege einer einstweiligen Verfügung nicht verboten werden, im geschäftlichen Verkehr seinen protokollierten Firmennamen zu verwenden; diese Rsp ist auch für einen Namen eines eingetragenen Vereins anzuwenden
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 Abs 1 AktG ist ein Rechtfertigungsgrund iSd § 1330 ABGB

