Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Das Beheben eines Betrags von einem Sparbuch kann zwanglos dadurch erklärt werden, dass dies für die Lebensführung oder andere Ausgaben erforderlich war; ein konkreter Anhaltspunkt für weiteres, bisher nicht bekanntes Erblasservermögen liegt darin nicht
Auch die höhere Witwenpension, die eine Witwe erhalten hätte, wenn ihr Mann länger gelebt und daher auch länger Versicherungsbeiträge bezahlt hätte, ist als Entgang iSd § 1327 ABGB zu werten; ab dem Zeitpunkt des fiktiven Todestags des versicherten Unterhaltspflichtigen kann daher weiterhin ...
Die Höhe des der Entscheidung über die Höhe des Tagessatzes zugrunde zu legenden (Netto-)Einkommens ist eine Tatfrage; unter den (eigenständigen) strafrechtlichen Einkommensbegriff fallen alle Einkünfte des Täters unabhängig von ihrer steuerrechtlichen Natur; bei der Bestimmung der ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Börsenschiedsgerichte sind keine Schiedsgerichte iSd §§ 577 ff ZPO, sondern – nach der überwiegenden Meinung – Sondergerichte des Privatrechts in Form institutioneller bzw statutarischer Schiedsgericht; die Entscheidungen der Börsenschiedsgerichte sind mangels besonderer gesetzlicher ...
Wird der Abstand zwischen zwei Vergleichsgrößen anhand von Statistikdaten behauptet, so muss ein ausreichend erkennbarer Hinweis erfolgen, mit dem über die Schwankungsbreite branchenüblich aufgeklärt wird; dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Abstand innerhalb der statistischen ...
In der Rechtsansicht, von einer alleinstehenden Pensionistin könne nicht erwartet werden, dass sie die Wohnumgebung, in der sie seit ihrer Geburt wohne und alle ihre sozialen Kontakte habe, verlasse und sich anderswo ein neues Leben aufbaue, dass sich die Eigentumswohnung der Nebenintervenientin in ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das Beheben eines Betrags von einem Sparbuch kann zwanglos dadurch erklärt werden, dass dies für die Lebensführung oder andere Ausgaben erforderlich war; ein konkreter Anhaltspunkt für weiteres, bisher nicht bekanntes Erblasservermögen liegt darin nicht
Börsenschiedsgerichte sind keine Schiedsgerichte iSd §§ 577 ff ZPO, sondern – nach der überwiegenden Meinung – Sondergerichte des Privatrechts in Form institutioneller bzw statutarischer Schiedsgericht; die Entscheidungen der Börsenschiedsgerichte sind mangels besonderer gesetzlicher ...
Auch die höhere Witwenpension, die eine Witwe erhalten hätte, wenn ihr Mann länger gelebt und daher auch länger Versicherungsbeiträge bezahlt hätte, ist als Entgang iSd § 1327 ABGB zu werten; ab dem Zeitpunkt des fiktiven Todestags des versicherten Unterhaltspflichtigen kann daher weiterhin ...
Wird der Abstand zwischen zwei Vergleichsgrößen anhand von Statistikdaten behauptet, so muss ein ausreichend erkennbarer Hinweis erfolgen, mit dem über die Schwankungsbreite branchenüblich aufgeklärt wird; dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Abstand innerhalb der statistischen ...
Die Höhe des der Entscheidung über die Höhe des Tagessatzes zugrunde zu legenden (Netto-)Einkommens ist eine Tatfrage; unter den (eigenständigen) strafrechtlichen Einkommensbegriff fallen alle Einkünfte des Täters unabhängig von ihrer steuerrechtlichen Natur; bei der Bestimmung der ...
In der Rechtsansicht, von einer alleinstehenden Pensionistin könne nicht erwartet werden, dass sie die Wohnumgebung, in der sie seit ihrer Geburt wohne und alle ihre sozialen Kontakte habe, verlasse und sich anderswo ein neues Leben aufbaue, dass sich die Eigentumswohnung der Nebenintervenientin in ...

