Der Annahme sicherheitspolizeilicher Bedenken liegt eine einzelfallbezogene Beurteilung zugrunde; ausgehend davon ist das Vorliegen einer bestimmten Anzahl von Vorfällen für diese Annahme nicht erforderlich
Es ist nicht Sache der Partei, die Voraussetzungen ihrer Parteistellung unter Beweis zu stellen, sondern es obliegt dem VwG, die Frage der Parteistellung von Amts wegen zu prüfen; gerade in dem Fall, bei dem die Frage der Parteistellung durch die strittige Auslegung von Urkunden und die beantragte ...
Die EuVTVO ist für Anfechtungsklagen nicht anwendbar; eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel ist daher in einem insolvenzrechtlichen Anfechtungsprozess nicht auszustellen
Auch eine unter Berufung auf § 17 AußStrG infolge Nichtäußerung zu einem gegnerischen Antrag ergangene verfahrensbeendende Entscheidung stellt eine Art „Versäumungsentscheidung“ oder „Säumnisentscheidung“ dar; dass sie mit dem Versäumungsurteil des Zivilprozesses nicht vergleichbar ...
Unter der Strafnorm nach § 44a Z 3 VStG ist jene Verwaltungsvorschrift zu verstehen, die bei der Festlegung des Strafmittels und des Strafausmaßes heranzuziehen ist
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Wenn sich Schadenersatzansprüche aus dem Gesetz ableiten lassen und keine Sonderregelung besteht, besteht kein Anspruch auf eine Stufenklage; diese ist zur Vorbereitung einer Schadenersatzklage und zur Bezifferung des Schadens unzulässig
Ein Arbeitgeber kann dem Begehren nach § 73 Abs 2 ArbVG auf Einbehaltung und Abführung der Betriebsratsumlage an den Betriebsratsfonds die Ungültigkeit des Beschlusses der Betriebsversammlung nicht entgegenhalten, es sei denn es lägen Verstöße gegen elementarste Grundsätze des ...
Der Annahme sicherheitspolizeilicher Bedenken liegt eine einzelfallbezogene Beurteilung zugrunde; ausgehend davon ist das Vorliegen einer bestimmten Anzahl von Vorfällen für diese Annahme nicht erforderlich
Unter der Strafnorm nach § 44a Z 3 VStG ist jene Verwaltungsvorschrift zu verstehen, die bei der Festlegung des Strafmittels und des Strafausmaßes heranzuziehen ist
Es ist nicht Sache der Partei, die Voraussetzungen ihrer Parteistellung unter Beweis zu stellen, sondern es obliegt dem VwG, die Frage der Parteistellung von Amts wegen zu prüfen; gerade in dem Fall, bei dem die Frage der Parteistellung durch die strittige Auslegung von Urkunden und die beantragte ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die EuVTVO ist für Anfechtungsklagen nicht anwendbar; eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel ist daher in einem insolvenzrechtlichen Anfechtungsprozess nicht auszustellen
Wenn sich Schadenersatzansprüche aus dem Gesetz ableiten lassen und keine Sonderregelung besteht, besteht kein Anspruch auf eine Stufenklage; diese ist zur Vorbereitung einer Schadenersatzklage und zur Bezifferung des Schadens unzulässig
Auch eine unter Berufung auf § 17 AußStrG infolge Nichtäußerung zu einem gegnerischen Antrag ergangene verfahrensbeendende Entscheidung stellt eine Art „Versäumungsentscheidung“ oder „Säumnisentscheidung“ dar; dass sie mit dem Versäumungsurteil des Zivilprozesses nicht vergleichbar ...
Ein Arbeitgeber kann dem Begehren nach § 73 Abs 2 ArbVG auf Einbehaltung und Abführung der Betriebsratsumlage an den Betriebsratsfonds die Ungültigkeit des Beschlusses der Betriebsversammlung nicht entgegenhalten, es sei denn es lägen Verstöße gegen elementarste Grundsätze des ...

