Wenn der selbständig erwerbstätige Elternteil im (nicht ganzjährigen) Anspruchszeitraum Einkünfte (ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) erzielt, die umgerechnet auf das Kalenderjahr die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, sind die im betreffenden Kalenderjahr insgesamt ...
Für die Beurteilung eines Gebäudes als Wohnstätte genügt es, wenn dieses auch nur vorübergehend bewohnt wird, eine Nutzung zu Wohnzwecken gerade im Zeitpunkt des Diebstahls ist insoweit nicht erforderlich
Montagezulagen werden nach der Rsp zur Hälfte in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen, sofern der Unterhaltspflichtige nicht nachweist, dass er mehr als die Hälfte zur Abdeckung seines berufsbedingten Mehraufwands bedarf; für die Frage der Berücksichtigung der Überlassung eines ...
Entgegen der Ansicht des Klägers reicht ein rein faktisches Begehen oder Befahren seines Grundstücks durch den Beklagten für die Anmaßung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Grundstücks *****/3 als vermeintlich herrschendes Grundstück nicht aus; erfolgt eine solche faktische Inanspruchnahme ...
Nach § 89 Abs 2 GmbHG kann das Gericht aus wichtigen Gründen neben oder anstelle der geborenen Liquidatoren (ehemalige Geschäftsführer) andere Liquidatoren ernennen; gegen diese Entscheidung kann zwar Rekurs erhoben werden; die in der Entscheidung 6 Ob 244/11t breit erörterten Erwägungen zum ...
Auch nach der Abschaffung des Pflegeregresses besteht ein Unterhaltsanspruch dem Grunde nach, wenn ein Behinderter Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 8 K-ChG bezieht, ihm ein Taschengeld gewährt wird oder er ungeachtet der vollen internen Förderung in der stationären Einrichtung noch weitere ...
Die Ermittlung der „richtigen“ Grenze ist nicht Gegenstand dieses Außerstreitverfahrens, sondern eines allenfalls anschließenden Prozesses (§ 851 Abs 2 ABGB)
Eine unklare oder mangelhafte Anführung des Kündigungsgrundes geht zwar immer zulasten des Kündigenden; allerdings dürfen die Anforderungen nicht überspannt werden; das Gericht hat bei der Wertung des Vorbringens nicht kleinlich vorzugehen
Wenn der selbständig erwerbstätige Elternteil im (nicht ganzjährigen) Anspruchszeitraum Einkünfte (ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) erzielt, die umgerechnet auf das Kalenderjahr die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, sind die im betreffenden Kalenderjahr insgesamt ...
Nach § 89 Abs 2 GmbHG kann das Gericht aus wichtigen Gründen neben oder anstelle der geborenen Liquidatoren (ehemalige Geschäftsführer) andere Liquidatoren ernennen; gegen diese Entscheidung kann zwar Rekurs erhoben werden; die in der Entscheidung 6 Ob 244/11t breit erörterten Erwägungen zum ...
Für die Beurteilung eines Gebäudes als Wohnstätte genügt es, wenn dieses auch nur vorübergehend bewohnt wird, eine Nutzung zu Wohnzwecken gerade im Zeitpunkt des Diebstahls ist insoweit nicht erforderlich
Auch nach der Abschaffung des Pflegeregresses besteht ein Unterhaltsanspruch dem Grunde nach, wenn ein Behinderter Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 8 K-ChG bezieht, ihm ein Taschengeld gewährt wird oder er ungeachtet der vollen internen Förderung in der stationären Einrichtung noch weitere ...
Montagezulagen werden nach der Rsp zur Hälfte in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen, sofern der Unterhaltspflichtige nicht nachweist, dass er mehr als die Hälfte zur Abdeckung seines berufsbedingten Mehraufwands bedarf; für die Frage der Berücksichtigung der Überlassung eines ...
Die Ermittlung der „richtigen“ Grenze ist nicht Gegenstand dieses Außerstreitverfahrens, sondern eines allenfalls anschließenden Prozesses (§ 851 Abs 2 ABGB)
Entgegen der Ansicht des Klägers reicht ein rein faktisches Begehen oder Befahren seines Grundstücks durch den Beklagten für die Anmaßung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Grundstücks *****/3 als vermeintlich herrschendes Grundstück nicht aus; erfolgt eine solche faktische Inanspruchnahme ...
Eine unklare oder mangelhafte Anführung des Kündigungsgrundes geht zwar immer zulasten des Kündigenden; allerdings dürfen die Anforderungen nicht überspannt werden; das Gericht hat bei der Wertung des Vorbringens nicht kleinlich vorzugehen

