Aufgrund des Umstands, dass die Beklagte nur bestimmte Vermögenswerte aus einer Konkursmasse erworben und (ebenso wie die Klägerin) nur eine geringe Anzahl von Mitarbeitern der Insolvenzschuldnerin weiter beschäftigt hat, bedarf die Verneinung der Kontinuität der Beklagten mit dem Unternehmen ...
Der Fortführungsgrund des § 195 Abs 1 Z 1 StPO kann grundsätzlich auch mit dem Einwand unrichtiger Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen nach § 190 Z 2 StPO infolge Unterbleibens einer Aufnahme aktenkundiger Beweise, die zu einer Klärung des Sachverhalts und Intensivierung des ...
Die Revisionsrekurswerber übersehen die Feststellungen, dass eine Privatnutzung des Fahrzeugs nicht möglich (zulässig) ist und dass der Vater nicht am Unternehmenssitz sondern auf diversen Baustellen arbeitet; auch wird dem Vater von seinem Dienstgeber kein Sachbezug als Einkommensbestandteil ...
Der andere Ehegatte kann sein Wohnrecht aus § 97 ABGB ableiten; dieses setzt sich im Anspruch auf Aufteilung fort; die (übermäßige) Benutzung der Ehewohnung durch den anderen Ehegatten ist daher auch im Aufteilungsverfahren nicht durch Zuerkennung eines Benützungsentgelts auszugleichen, sondern ...
Daraus, dass eine strittige Vorfrage wie etwa die Frage, ob ein Gesellschafterbeschluss rechtswirksam zustande gekommen ist, zu prüfen ist, lässt sich keine Rekurslegitimation einzelner Gesellschafter ableiten; in einem solchen Fall wird die firmenbuchrechtliche Position des Gesellschafters nicht ...
Daraus, dass der geldunterhaltspflichtige Elternteil um den Aufwand entlastet werden soll, den sich der betreuende (andere) Elternteil dadurch erspart, dass der Geldunterhaltspflichtige – ohne dazu verpflichtet zu sein – im Rahmen eines über das „Übliche“ hinausgehenden Kontaktrechts auch ...
Betreuungsleistungen von Großeltern sind idR nicht in die Unterhaltsbestimmung einzubeziehen, weil sie im Zweifel in Erfüllung einer (zumindest angenommenen) sittlichen Verpflichtung und nicht in der Absicht erfolgen, den Unterhaltspflichtigen zu entlasten; sie stellen daher kein den ...
Der Beklagte kann in seiner Revision berechtigt aufzeigen, dass das Berufungsgericht bei der gebotenen Gesamtbetrachtung den Umstand, dass ausschließlich auf länger zurückliegende Ereignisse zurückgegriffen wurde, nicht ausreichend berücksichtigt und zur Beschädigung der Gegensprechanlage die ...
Aufgrund des Umstands, dass die Beklagte nur bestimmte Vermögenswerte aus einer Konkursmasse erworben und (ebenso wie die Klägerin) nur eine geringe Anzahl von Mitarbeitern der Insolvenzschuldnerin weiter beschäftigt hat, bedarf die Verneinung der Kontinuität der Beklagten mit dem Unternehmen ...
Daraus, dass eine strittige Vorfrage wie etwa die Frage, ob ein Gesellschafterbeschluss rechtswirksam zustande gekommen ist, zu prüfen ist, lässt sich keine Rekurslegitimation einzelner Gesellschafter ableiten; in einem solchen Fall wird die firmenbuchrechtliche Position des Gesellschafters nicht ...
Der Fortführungsgrund des § 195 Abs 1 Z 1 StPO kann grundsätzlich auch mit dem Einwand unrichtiger Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen nach § 190 Z 2 StPO infolge Unterbleibens einer Aufnahme aktenkundiger Beweise, die zu einer Klärung des Sachverhalts und Intensivierung des ...
Daraus, dass der geldunterhaltspflichtige Elternteil um den Aufwand entlastet werden soll, den sich der betreuende (andere) Elternteil dadurch erspart, dass der Geldunterhaltspflichtige – ohne dazu verpflichtet zu sein – im Rahmen eines über das „Übliche“ hinausgehenden Kontaktrechts auch ...
Die Revisionsrekurswerber übersehen die Feststellungen, dass eine Privatnutzung des Fahrzeugs nicht möglich (zulässig) ist und dass der Vater nicht am Unternehmenssitz sondern auf diversen Baustellen arbeitet; auch wird dem Vater von seinem Dienstgeber kein Sachbezug als Einkommensbestandteil ...
Betreuungsleistungen von Großeltern sind idR nicht in die Unterhaltsbestimmung einzubeziehen, weil sie im Zweifel in Erfüllung einer (zumindest angenommenen) sittlichen Verpflichtung und nicht in der Absicht erfolgen, den Unterhaltspflichtigen zu entlasten; sie stellen daher kein den ...
Der andere Ehegatte kann sein Wohnrecht aus § 97 ABGB ableiten; dieses setzt sich im Anspruch auf Aufteilung fort; die (übermäßige) Benutzung der Ehewohnung durch den anderen Ehegatten ist daher auch im Aufteilungsverfahren nicht durch Zuerkennung eines Benützungsentgelts auszugleichen, sondern ...
Der Beklagte kann in seiner Revision berechtigt aufzeigen, dass das Berufungsgericht bei der gebotenen Gesamtbetrachtung den Umstand, dass ausschließlich auf länger zurückliegende Ereignisse zurückgegriffen wurde, nicht ausreichend berücksichtigt und zur Beschädigung der Gegensprechanlage die ...

