Ob ein bestimmtes Vorhaben ein Städtebauvorhaben iSd Anhang 1 Z 18 lit. b UVPG 2000 ist, ist eine Frage des Einzelfalles; die Zulässigkeit der Revision könnte sich daher nur ergeben, wenn in den Revisionszulässigkeitsgründen substantiiert aufgezeigt wird, dass die diesbezügliche Beurteilung ...
Art 6 EMRK räumt Verfahrensgarantien in Bezug auf ein Verfahren vor einem Gericht ein; bei einem Gemeindevorstand handelt es sich jedoch um kein Gericht; das im Beschwerdeweg zuständig gewordene VwG hat jedenfalls eine mündliche Verhandlung unter Beiziehung der Revisionswerber durchgeführt und ...
Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass sich der Anwendungsbereich des durch die EuErbVO zwingenden Zuständigkeitsregimes ausschließlicher Zuständigkeiten auf alle zivilrechtlichen Aspekte der Rechtsnachfolge von Todes wegen erstreckt, unter der ipso-iure-Anerkennung in einem Mitgliedstaat ...
Nach nahezu einhelliger Literatur gilt für die Art der Erfüllung der Einzahlungspflichten – auch wenn § 10b Abs 5 GmbHG nicht auf diesen verweise – § 10 Abs 2 GmbHG entsprechend; dem Zweck der Regelungen der Kapitalaufbringung entsprechend müssten bei der Anmeldung eines Verzichts auf die ...
Wenn der Antragsteller den abgelehnten Richter einer strafgesetzwidrigen Handlung bzw des Amtsmissbrauches bezichtigt, handelt es sich dabei um eine nicht weiter substantiierte pauschale Verdächtigung, mit der die Dartuung einer Befangenheit im Grund des § 31 Abs 2 VwGG nicht gelingen kann
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei einer den individuellen Verhältnissen von vornherein angepassten Steuerberechnung wäre insgesamt ein höherer Pensionsbetrag ausbezahlt worden und damit – als Konsequenz aus § 324 Abs 3 ASVG – der Übergang auf den Sozialhilfeträger betragsmäßig höher ausgefallen; eines besonders ...
Diese dient der Durchsetzung des Unmittelbarkeitsprinzips, weshalb ein sachgerechter Antrag nicht auf Verhinderung der – hier zumal mündlichen, also unmittelbaren – Gutachtenserstattung in der Hauptverhandlung, sondern auf (ergänzende) Befragung jener Person, deren Angaben im Befund enthalten ...
Ob ein bestimmtes Vorhaben ein Städtebauvorhaben iSd Anhang 1 Z 18 lit. b UVPG 2000 ist, ist eine Frage des Einzelfalles; die Zulässigkeit der Revision könnte sich daher nur ergeben, wenn in den Revisionszulässigkeitsgründen substantiiert aufgezeigt wird, dass die diesbezügliche Beurteilung ...
Wenn der Antragsteller den abgelehnten Richter einer strafgesetzwidrigen Handlung bzw des Amtsmissbrauches bezichtigt, handelt es sich dabei um eine nicht weiter substantiierte pauschale Verdächtigung, mit der die Dartuung einer Befangenheit im Grund des § 31 Abs 2 VwGG nicht gelingen kann
Art 6 EMRK räumt Verfahrensgarantien in Bezug auf ein Verfahren vor einem Gericht ein; bei einem Gemeindevorstand handelt es sich jedoch um kein Gericht; das im Beschwerdeweg zuständig gewordene VwG hat jedenfalls eine mündliche Verhandlung unter Beiziehung der Revisionswerber durchgeführt und ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass sich der Anwendungsbereich des durch die EuErbVO zwingenden Zuständigkeitsregimes ausschließlicher Zuständigkeiten auf alle zivilrechtlichen Aspekte der Rechtsnachfolge von Todes wegen erstreckt, unter der ipso-iure-Anerkennung in einem Mitgliedstaat ...
Bei einer den individuellen Verhältnissen von vornherein angepassten Steuerberechnung wäre insgesamt ein höherer Pensionsbetrag ausbezahlt worden und damit – als Konsequenz aus § 324 Abs 3 ASVG – der Übergang auf den Sozialhilfeträger betragsmäßig höher ausgefallen; eines besonders ...
Nach nahezu einhelliger Literatur gilt für die Art der Erfüllung der Einzahlungspflichten – auch wenn § 10b Abs 5 GmbHG nicht auf diesen verweise – § 10 Abs 2 GmbHG entsprechend; dem Zweck der Regelungen der Kapitalaufbringung entsprechend müssten bei der Anmeldung eines Verzichts auf die ...
Diese dient der Durchsetzung des Unmittelbarkeitsprinzips, weshalb ein sachgerechter Antrag nicht auf Verhinderung der – hier zumal mündlichen, also unmittelbaren – Gutachtenserstattung in der Hauptverhandlung, sondern auf (ergänzende) Befragung jener Person, deren Angaben im Befund enthalten ...

