Die Frage, ob und in welchem Ausmaß die vom Verwalter vorgeschriebenen Akontobeiträge auch nicht liegenschaftsbezogene Ansprüche enthalten (hier: Kosten für „Doorman“ und „Concierge“), ist nicht im Streitverfahren über die Berechtigung der Vorschreibungen zu entscheiden, sondern im ...
Nach der Klausel A27D werden die Versicherungssummen sowie die Prämien jährlich zur Hauptfälligkeit der Prämie um 4 % erhöht; dies ist nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut dahin zu verstehen, dass die Valorisierung ausschließlich Versicherungssummen und Prämien betrifft und keine ...
Die Bestellung zum Behindertenanwalt ist nicht der Hoheitsverwaltung zuzuordnen, sodass aus der Bestellung eines anderen Bewerbers zum Behindertenanwalt keine Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden können
Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 516 Abs 4 StPO sind die Verteidigerlisten im dort beschriebenen Umfang weiterzuführen; Personen, die in diese Liste als "Nur"-Verteidiger eingetragen sind, können unter den in § 516 Abs 4 StPO genannten Voraussetzungen weiterhin als Verteidiger in ...
Vor Inkrafttreten des WEG 2002 konnten Benützungsvereinbarungen aller Wohnungseigentümer sowohl mündlich, als auch konkludent durch jahrelange Beibehaltung einer bestimmten Nutzungsart geschlossen werden; Nunmehr sieht § 17 Abs 1 WEG 2002 für die Benützungsvereinbarung über verfügbare ...
In § 38 VersVG ist für das Lastschriftverfahren keine Ausnahme vorgesehen; die Warnfunktion, die der geforderte Rechtsfolgenhinweis für den Versicherungsnehmer erfüllt, greift auch im Fall einer Lastschriftvereinbarung
Der Kläger wusste über die beabsichtigte Intubation in Narkose Bescheid, äußerte hiergegen keine Einwände und bestand nicht auf einer Wachintubation; ausgehend von den Feststellungen wurde er über die Narkosemöglichkeiten und die Auswahl der Methode objektiv richtig und ausreichend ...
§ 7j Abs 1 AVRAG aF ist dahin auszulegen, dass das Wirksamwerden einer Bestellung eines Beauftragten nach § 9 Abs 2 erster Satz VStG nicht zusätzlich vom Einlangen einer Meldung, hier bei der zentralen Koordinationsstelle, abhängt.
Die Frage, ob und in welchem Ausmaß die vom Verwalter vorgeschriebenen Akontobeiträge auch nicht liegenschaftsbezogene Ansprüche enthalten (hier: Kosten für „Doorman“ und „Concierge“), ist nicht im Streitverfahren über die Berechtigung der Vorschreibungen zu entscheiden, sondern im ...
Vor Inkrafttreten des WEG 2002 konnten Benützungsvereinbarungen aller Wohnungseigentümer sowohl mündlich, als auch konkludent durch jahrelange Beibehaltung einer bestimmten Nutzungsart geschlossen werden; Nunmehr sieht § 17 Abs 1 WEG 2002 für die Benützungsvereinbarung über verfügbare ...
Nach der Klausel A27D werden die Versicherungssummen sowie die Prämien jährlich zur Hauptfälligkeit der Prämie um 4 % erhöht; dies ist nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut dahin zu verstehen, dass die Valorisierung ausschließlich Versicherungssummen und Prämien betrifft und keine ...
In § 38 VersVG ist für das Lastschriftverfahren keine Ausnahme vorgesehen; die Warnfunktion, die der geforderte Rechtsfolgenhinweis für den Versicherungsnehmer erfüllt, greift auch im Fall einer Lastschriftvereinbarung
Die Bestellung zum Behindertenanwalt ist nicht der Hoheitsverwaltung zuzuordnen, sodass aus der Bestellung eines anderen Bewerbers zum Behindertenanwalt keine Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden können
Der Kläger wusste über die beabsichtigte Intubation in Narkose Bescheid, äußerte hiergegen keine Einwände und bestand nicht auf einer Wachintubation; ausgehend von den Feststellungen wurde er über die Narkosemöglichkeiten und die Auswahl der Methode objektiv richtig und ausreichend ...
Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 516 Abs 4 StPO sind die Verteidigerlisten im dort beschriebenen Umfang weiterzuführen; Personen, die in diese Liste als "Nur"-Verteidiger eingetragen sind, können unter den in § 516 Abs 4 StPO genannten Voraussetzungen weiterhin als Verteidiger in ...
§ 7j Abs 1 AVRAG aF ist dahin auszulegen, dass das Wirksamwerden einer Bestellung eines Beauftragten nach § 9 Abs 2 erster Satz VStG nicht zusätzlich vom Einlangen einer Meldung, hier bei der zentralen Koordinationsstelle, abhängt.

