Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die Stattgebung eines Provisorialantrages auf Unterhalt kann kein Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache gegenüber der Rechtfertigungsklage begründen
Das nachträgliche Verhalten des Schuldners kann zum Wegfall des Feststellungsinteresses führen, wenn das Recht dadurch völlig zweifelsfrei anerkannt wird
Von der Frage der Zulässigkeit der Verpachtung des Kundenstocks als solche ist die Frage zu unterscheiden, ob der vereinbarte Pachtzins (auch) von jenem Umsatz abhängig gemacht und berechnet werden darf, der auf die Tätigkeiten der Pächterin zurückgeht, die sie im Rahmen ihrer ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Dass es für die Wirksamkeit einer Aufrechnung auf den Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung ankommt, lässt keineswegs den Schluss zu, dass auch die erst nach Titelschaffung erklärte Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die bereits im Titelverfahren compensando eingewendet werden hätte können, ...
Bei der Vergütung für den Verdienstentgang nach § 32 EpiG handelt es sich zwar um eine „Schuld des Bundes“, diese hat aber aufgrund von § 32 Abs 3 S 2 EpiG der AG „kraft Gesetzes zu erfüllen“; kommt er dieser Pflicht nach, so geht der Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Bund mit dem ...
Die Ansprüche des Beförderers gegen den Absender auf das Entgelt für den Transport verjähren gem Art 48 § 1 S 1 CIM innerhalb eines Jahres
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Stattgebung eines Provisorialantrages auf Unterhalt kann kein Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache gegenüber der Rechtfertigungsklage begründen
Dass es für die Wirksamkeit einer Aufrechnung auf den Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung ankommt, lässt keineswegs den Schluss zu, dass auch die erst nach Titelschaffung erklärte Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die bereits im Titelverfahren compensando eingewendet werden hätte können, ...
Das nachträgliche Verhalten des Schuldners kann zum Wegfall des Feststellungsinteresses führen, wenn das Recht dadurch völlig zweifelsfrei anerkannt wird
Bei der Vergütung für den Verdienstentgang nach § 32 EpiG handelt es sich zwar um eine „Schuld des Bundes“, diese hat aber aufgrund von § 32 Abs 3 S 2 EpiG der AG „kraft Gesetzes zu erfüllen“; kommt er dieser Pflicht nach, so geht der Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Bund mit dem ...
Von der Frage der Zulässigkeit der Verpachtung des Kundenstocks als solche ist die Frage zu unterscheiden, ob der vereinbarte Pachtzins (auch) von jenem Umsatz abhängig gemacht und berechnet werden darf, der auf die Tätigkeiten der Pächterin zurückgeht, die sie im Rahmen ihrer ...
Die Ansprüche des Beförderers gegen den Absender auf das Entgelt für den Transport verjähren gem Art 48 § 1 S 1 CIM innerhalb eines Jahres

