Der vor dem VwG belBeh kommt die Legitimation zur Einbringung eines Fristsetzungsantrages zu; mit der Entscheidung in der Hauptsache, also der Abweisung der Beschwerde des Antragstellers gegen die erstinstanzliche Entscheidung, ist das Rechtsschutzinteresse am vorliegenden Fristsetzungsantrag, mit ...
Ein Bescheid wird nicht bereits mit seiner Erlassung, sondern mangels Rechtsmittelverzichts erst mit ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist formell rechtskräftig
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Nach Abweisung des Sicherungsantrages ohne Äußerungsmöglichkeit des Gegners kann die bloße Zustellung von Klage samt Sicherungsbegehren nichts am Rechtsmittelausschluss des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm §§ 78, 402 Abs 4 EO ändern; auch die Beteiligung des Beklagten am Rekursverfahren beseitigt den ...
Unter einer "Klaglosstellung" nach § 33 Abs 1 und § 55 erster Satz VwGG ist nur eine solche zu verstehen, die durch eine formelle Aufhebung des beim VwGH angefochtenen Erkenntnisses oder Beschlusses - im Besonderen durch das VwG selbst oder durch den VfGH - eingetreten ist
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Informationen aus gerichtlichen Verfahren, an denen minderjährige Kinder beteiligt sind, sind als vertrauliche Informationen anzusehen, für die eine besondere Verschwiegenheitspflicht besteht; das Weitergabeverbot richtet sich insbesondere auch an den am Verfahren beteiligten gesetzlichen ...
Im ERV steht ein Dokument dem Empfänger bereits am Tag seines Einlangens im elektronischen Verfügungsbereich zur Verfügung; daran ändert nichts, dass § 89d Abs 2 GOG erst den folgenden Werktag als Zustellzeitpunkt normiert
Der vor dem VwG belBeh kommt die Legitimation zur Einbringung eines Fristsetzungsantrages zu; mit der Entscheidung in der Hauptsache, also der Abweisung der Beschwerde des Antragstellers gegen die erstinstanzliche Entscheidung, ist das Rechtsschutzinteresse am vorliegenden Fristsetzungsantrag, mit ...
Unter einer "Klaglosstellung" nach § 33 Abs 1 und § 55 erster Satz VwGG ist nur eine solche zu verstehen, die durch eine formelle Aufhebung des beim VwGH angefochtenen Erkenntnisses oder Beschlusses - im Besonderen durch das VwG selbst oder durch den VfGH - eingetreten ist
Ein Bescheid wird nicht bereits mit seiner Erlassung, sondern mangels Rechtsmittelverzichts erst mit ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist formell rechtskräftig
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Nach Abweisung des Sicherungsantrages ohne Äußerungsmöglichkeit des Gegners kann die bloße Zustellung von Klage samt Sicherungsbegehren nichts am Rechtsmittelausschluss des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm §§ 78, 402 Abs 4 EO ändern; auch die Beteiligung des Beklagten am Rekursverfahren beseitigt den ...
Im ERV steht ein Dokument dem Empfänger bereits am Tag seines Einlangens im elektronischen Verfügungsbereich zur Verfügung; daran ändert nichts, dass § 89d Abs 2 GOG erst den folgenden Werktag als Zustellzeitpunkt normiert

