Die im Gesetz verwendete Formulierung „begründete Einwendungen“ lässt keinen Zweifel offen, dass die Erklärung, für die keine besondere Form vorgesehen ist, die Gründe, aus welchen eine Abrechnung beeinsprucht wird, deutlich machen muss; „begründete Einwendungen“ iSd § 19 Abs 1 WGG ...
Der Tatbestand des § 61 VersVG und jener der vereinbarten Leistungsfreiheit wegen Verletzung gefahrenmindernder Obliegenheiten iSv § 6 Abs 2 VersVG bestehen idR gleichrangig nebeneinander und somit in Konkurrenz
Die Erstbeklagte schaute (nur) vor dem Rückwärtsfahren über beide Schultern und in die Spiegel; es wäre aber nötig gewesen, auch beim Zurückfahren selbst den Kopf zu wenden, um das ganze Umfeld beobachten zu können, zumal sie beim Zurückschieben in eine Kreuzung, wo mit Querverkehr zu ...
Nachträgliche künstliche Veränderungen, wie etwa Umbauarbeiten, nach denen die Wasserentnahme nur mehr mittels Pumpe möglich ist, ändern nichts an der Qualifikation als artesischer Brunnen, da dadurch nicht per se die Möglichkeit der Beeinträchtigung fremder Rechte durch die Wasserentnahme ...
Die Klausel sieht eine Angleichung (Erhöhung) der Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag vor, die durch eine Erhöhung der Prämien erzielt wird, welche zu einer Erhöhung der Versicherungssumme im entsprechenden Ausmaß führt; bereits aus dem Wortlaut der Klausel folgt eindeutig, dass sich ...
Die Vorinstanzen sahen keine Drohung iSd § 870 ABGB darin, dass die Beklagte die Durchführung des Sommerbetriebs von der Zustimmung der im E-Mail vom 4. 5. 2017 dargelegten Verrechnungssätze abhängig machte, weil weder ein unerlaubtes Mittel eingesetzt worden sei noch der angestrebte Zweck ...
Angesichts der zur Verfügung stehenden restlichen Fahrbahnbreite zwischen den angehaltenen Fahrzeugen des Gegenverkehrs und dem Fahrbahnrand durfte der Erstbeklagte nicht darauf vertrauen, dass dort keine anderen Verkehrsteilnehmer fahren würden; kann die Fahrbahn der bevorrangten Verkehrsfläche ...
Gleiches gilt für eine Umweltorganisation aus einem anderen Staat, welche die Voraussetzungen des § 19 Abs 11 UVP-G 2000 erfüllt, und für Bürgerinitiativen gem § 19 Abs 4 UVP-G 2000
Die im Gesetz verwendete Formulierung „begründete Einwendungen“ lässt keinen Zweifel offen, dass die Erklärung, für die keine besondere Form vorgesehen ist, die Gründe, aus welchen eine Abrechnung beeinsprucht wird, deutlich machen muss; „begründete Einwendungen“ iSd § 19 Abs 1 WGG ...
Die Klausel sieht eine Angleichung (Erhöhung) der Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag vor, die durch eine Erhöhung der Prämien erzielt wird, welche zu einer Erhöhung der Versicherungssumme im entsprechenden Ausmaß führt; bereits aus dem Wortlaut der Klausel folgt eindeutig, dass sich ...
Der Tatbestand des § 61 VersVG und jener der vereinbarten Leistungsfreiheit wegen Verletzung gefahrenmindernder Obliegenheiten iSv § 6 Abs 2 VersVG bestehen idR gleichrangig nebeneinander und somit in Konkurrenz
Die Vorinstanzen sahen keine Drohung iSd § 870 ABGB darin, dass die Beklagte die Durchführung des Sommerbetriebs von der Zustimmung der im E-Mail vom 4. 5. 2017 dargelegten Verrechnungssätze abhängig machte, weil weder ein unerlaubtes Mittel eingesetzt worden sei noch der angestrebte Zweck ...
Die Erstbeklagte schaute (nur) vor dem Rückwärtsfahren über beide Schultern und in die Spiegel; es wäre aber nötig gewesen, auch beim Zurückfahren selbst den Kopf zu wenden, um das ganze Umfeld beobachten zu können, zumal sie beim Zurückschieben in eine Kreuzung, wo mit Querverkehr zu ...
Angesichts der zur Verfügung stehenden restlichen Fahrbahnbreite zwischen den angehaltenen Fahrzeugen des Gegenverkehrs und dem Fahrbahnrand durfte der Erstbeklagte nicht darauf vertrauen, dass dort keine anderen Verkehrsteilnehmer fahren würden; kann die Fahrbahn der bevorrangten Verkehrsfläche ...
Nachträgliche künstliche Veränderungen, wie etwa Umbauarbeiten, nach denen die Wasserentnahme nur mehr mittels Pumpe möglich ist, ändern nichts an der Qualifikation als artesischer Brunnen, da dadurch nicht per se die Möglichkeit der Beeinträchtigung fremder Rechte durch die Wasserentnahme ...
Gleiches gilt für eine Umweltorganisation aus einem anderen Staat, welche die Voraussetzungen des § 19 Abs 11 UVP-G 2000 erfüllt, und für Bürgerinitiativen gem § 19 Abs 4 UVP-G 2000

