Das mit der Übernahme verbundene Unwerturteil ist umso größer, je individueller und eigenartiger das Arbeitsergebnis ist
Die nicht auf bestimmte Feststellungen bezogene bloße Aufzählung der in der Hauptverhandlung vorgeführten Beweismittel stellt keine Begründung, sondern nur das Referat des Protokollinhalts dar
Die Klägerin könnte als ehemalige Miteigentümerin des Anwesens auch die gleichen Miet- und Pachteinnahmen wie der Beklagte daraus beziehen, wenn sie ihren Anteil nicht verschenkt hätte; das Berufungsgericht ist entgegen den Revisionsausführungen nicht davon ausgegangen, dass die Klägerin ...
Der Umstand, dass ein Notar die Vollmachterteilung beglaubigte und offensichtlich keine Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit des Vollmachtgebers hatte, schließt Bedenken iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG nicht zwingend aus
Im Fall des Rücktritts des Erstgeschäftsführers per 20. 9. 2018 wurde der notwendige urkundliche Nachweis (erst) im Rekursverfahren vorgelegt; diese Urkunde wurde sowohl vom zurückgetretenen Erstgeschäftsführer als auch von der verbliebenen Zweitgeschäftsführerin unterfertigt; sie bedurfte ...
Allfällige Abgeltungsansprüche aus dem Titel der Mitwirkung im Erwerb des anderen beruhen auf einer eigenen Rechtsgrundlage (§ 98 ABGB) und können daher den Ausgleichsanspruch des durch die Vermögensaufteilung „benachteiligten Ehegatten“ nicht unmittelbar (rechnerisch) erhöhen; ...
Der bloße Auszug aus dem ÖZVV ohne notarielle Beurkundung der Übereinstimmung des Auszugs mit der Eintragung iSd § 89a Abs 1 Z 1 NO ist kein ausreichender urkundlicher Nachweis der Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht
Das Vorbringen, dass es dem Antragsgegner über mehrere Jahre verschuldetermaßen nicht gelungen ist, eine Schulausbildung zu absolvieren, lässt nicht nur die Feststellungen zu den krankheits- und entwicklungsbedingten Gegebenheiten des Antragsgegners, sondern auch den Umstand außer Acht, dass es ...
Das mit der Übernahme verbundene Unwerturteil ist umso größer, je individueller und eigenartiger das Arbeitsergebnis ist
Im Fall des Rücktritts des Erstgeschäftsführers per 20. 9. 2018 wurde der notwendige urkundliche Nachweis (erst) im Rekursverfahren vorgelegt; diese Urkunde wurde sowohl vom zurückgetretenen Erstgeschäftsführer als auch von der verbliebenen Zweitgeschäftsführerin unterfertigt; sie bedurfte ...
Die nicht auf bestimmte Feststellungen bezogene bloße Aufzählung der in der Hauptverhandlung vorgeführten Beweismittel stellt keine Begründung, sondern nur das Referat des Protokollinhalts dar
Allfällige Abgeltungsansprüche aus dem Titel der Mitwirkung im Erwerb des anderen beruhen auf einer eigenen Rechtsgrundlage (§ 98 ABGB) und können daher den Ausgleichsanspruch des durch die Vermögensaufteilung „benachteiligten Ehegatten“ nicht unmittelbar (rechnerisch) erhöhen; ...
Die Klägerin könnte als ehemalige Miteigentümerin des Anwesens auch die gleichen Miet- und Pachteinnahmen wie der Beklagte daraus beziehen, wenn sie ihren Anteil nicht verschenkt hätte; das Berufungsgericht ist entgegen den Revisionsausführungen nicht davon ausgegangen, dass die Klägerin ...
Der bloße Auszug aus dem ÖZVV ohne notarielle Beurkundung der Übereinstimmung des Auszugs mit der Eintragung iSd § 89a Abs 1 Z 1 NO ist kein ausreichender urkundlicher Nachweis der Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht
Der Umstand, dass ein Notar die Vollmachterteilung beglaubigte und offensichtlich keine Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit des Vollmachtgebers hatte, schließt Bedenken iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG nicht zwingend aus
Das Vorbringen, dass es dem Antragsgegner über mehrere Jahre verschuldetermaßen nicht gelungen ist, eine Schulausbildung zu absolvieren, lässt nicht nur die Feststellungen zu den krankheits- und entwicklungsbedingten Gegebenheiten des Antragsgegners, sondern auch den Umstand außer Acht, dass es ...

