Es ist nicht Aufgabe des VwG oder der Verwaltungsbehörde, Anleitungen dahingehend zu geben, wie ein funktionierendes Kontrollsystem in einem Unternehmen bzw Betrieb konkret zu gestalten ist, sondern zu überprüfen, ob auf dem Boden der Darlegungen der betroffenen Partei überhaupt ein ...
Im Fall des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 38 zweiter Satz AVG ist die Verwaltungsbehörde - wie auch das VwG - verpflichtet, etwaige zivilrechtliche Fragen, hinsichtlich derer keine bindende Entscheidung vorliegt, selbstständig zu beurteilen, und zwar ungeachtet ihrer Komplexität
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Parteien können mit einer Gerichtsstandsvereinbarung nicht nur die örtliche, sondern in den Grenzen des § 104 Abs 2 S 2 JN auch die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts vereinbaren; unzweifelhaft wird dies auch und va mit der Bezugnahme auf einen bestimmten Gerichtstyp erster Instanz zum ...
Die Möglichkeit für den VwGH, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach § 42 Abs 4 VwGG unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Sach- und Rechtslage zu entscheiden, setzt das Vorliegen einer zulässigen Revision voraus
Der VwGH ist zur Entscheidung über einen Devolutionsantrag nach § 73 AVG nicht zuständig; eine "Umdeutung" des vom Antragsteller so bezeichneten "Devolutionsantrags" in einen Fristsetzungsantrag nach § 38 VwGG verbietet sich deshalb, weil der Antrag auch ausgehend von seinem Inhalt - ...
Der urheberrechtliche Schutzgegenstand „Werk“ (§ 1 Abs 1 UrhG) umfasst die unterschiedlichsten Werkkategorien und bedarf deshalb bei Fassung des Unterlassungsgebots einer einschränkenden Präzisierung auf den Kern der begangenen Rechtsverletzung; die Ansicht der Klägerin, dass der Beklagten ...
Der Gesetzgeber verfolgt die Absicht, nicht jede Art von schwerer Arbeit schlechthin, mag sie auch psychisch belastend sein, sondern nur bestimmte Formen von besonders belastender Schwerarbeit zu berücksichtigen
Es ist nicht Aufgabe des VwG oder der Verwaltungsbehörde, Anleitungen dahingehend zu geben, wie ein funktionierendes Kontrollsystem in einem Unternehmen bzw Betrieb konkret zu gestalten ist, sondern zu überprüfen, ob auf dem Boden der Darlegungen der betroffenen Partei überhaupt ein ...
Die Möglichkeit für den VwGH, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach § 42 Abs 4 VwGG unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Sach- und Rechtslage zu entscheiden, setzt das Vorliegen einer zulässigen Revision voraus
Im Fall des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 38 zweiter Satz AVG ist die Verwaltungsbehörde - wie auch das VwG - verpflichtet, etwaige zivilrechtliche Fragen, hinsichtlich derer keine bindende Entscheidung vorliegt, selbstständig zu beurteilen, und zwar ungeachtet ihrer Komplexität
Der VwGH ist zur Entscheidung über einen Devolutionsantrag nach § 73 AVG nicht zuständig; eine "Umdeutung" des vom Antragsteller so bezeichneten "Devolutionsantrags" in einen Fristsetzungsantrag nach § 38 VwGG verbietet sich deshalb, weil der Antrag auch ausgehend von seinem Inhalt - ...
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Der urheberrechtliche Schutzgegenstand „Werk“ (§ 1 Abs 1 UrhG) umfasst die unterschiedlichsten Werkkategorien und bedarf deshalb bei Fassung des Unterlassungsgebots einer einschränkenden Präzisierung auf den Kern der begangenen Rechtsverletzung; die Ansicht der Klägerin, dass der Beklagten ...
Parteien können mit einer Gerichtsstandsvereinbarung nicht nur die örtliche, sondern in den Grenzen des § 104 Abs 2 S 2 JN auch die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts vereinbaren; unzweifelhaft wird dies auch und va mit der Bezugnahme auf einen bestimmten Gerichtstyp erster Instanz zum ...
Der Gesetzgeber verfolgt die Absicht, nicht jede Art von schwerer Arbeit schlechthin, mag sie auch psychisch belastend sein, sondern nur bestimmte Formen von besonders belastender Schwerarbeit zu berücksichtigen

