Der Streitgegenstand der Wiederaufnahmsklage ist denknotwendig derselbe wie im Hauptprozess; eine Bindung an einen nur in einem Verfahren auf Akteneinsicht eines Dritten erfolgten Bewertungsausspruch besteht nicht
Der Zweck des § 7 Abs 2 GmbHG liegt darin, das Stammkapital nicht durch den Ersatz überhöhter Gründungskosten zu belasten; es soll ein Rückfluss von Vermögen an die Gesellschafter nur in einem engen Rahmen möglich sein; die Angabe der Höchstgrenze soll für Dritte Transparenz hinsichtlich ...
Bei der nach § 179a Abs 2 erster Satz StVG gebotenen Beurteilung, ob durch die Verpflichtung zur Zahlung der Behandlungskosten das Fortkommen des bedingt Entlassenen erschwert würde, ist dessen Vermögen in Anschlag zu bringen
Die Anordnung einer Nacherbschaft für den Fall, dass der Vorerbe ohne Hinterlassung leiblicher ehelicher Nachkommen versterben sollte, ist nicht sittenwidrig, auch wenn der Vorerbe (nur) Wahl- bzw Adoptivkinder hatte
Aus der Stellung als Aufsichtsbehörde einer Partei allein ergibt sich kein rechtliches Interesse nach § 17 ZPO
Aus Vertrauensschutzgründen ist zugunsten von Gläubigern davon auszugehen, dass dem Firmenbuchgericht eine Prüfungskompetenz hinsichtlich des gesamten, neu gefassten Gesellschaftsvertrags zukommt, auch wenn diese inhaltlich nicht geänderte Bestimmungen betrifft
Die mit der Erfüllung einer Weisung einhergehenden Kosten hat der Rechtsbrecher grundsätzlich selbst zu tragen
Es trifft zwar zu, dass auch einem unmündigen Kind die Fähigkeit, einen eigenen Willen zu bekunden, nicht abgesprochen werden kann; es fehlt ihm aber regelmäßig die nötige Einsicht für eine Beurteilung, ob und inwieweit eine Kontaktregelung seinem Wohl und seinen Interessen förderlich ist: ...
Der Streitgegenstand der Wiederaufnahmsklage ist denknotwendig derselbe wie im Hauptprozess; eine Bindung an einen nur in einem Verfahren auf Akteneinsicht eines Dritten erfolgten Bewertungsausspruch besteht nicht
Aus der Stellung als Aufsichtsbehörde einer Partei allein ergibt sich kein rechtliches Interesse nach § 17 ZPO
Der Zweck des § 7 Abs 2 GmbHG liegt darin, das Stammkapital nicht durch den Ersatz überhöhter Gründungskosten zu belasten; es soll ein Rückfluss von Vermögen an die Gesellschafter nur in einem engen Rahmen möglich sein; die Angabe der Höchstgrenze soll für Dritte Transparenz hinsichtlich ...
Aus Vertrauensschutzgründen ist zugunsten von Gläubigern davon auszugehen, dass dem Firmenbuchgericht eine Prüfungskompetenz hinsichtlich des gesamten, neu gefassten Gesellschaftsvertrags zukommt, auch wenn diese inhaltlich nicht geänderte Bestimmungen betrifft
Bei der nach § 179a Abs 2 erster Satz StVG gebotenen Beurteilung, ob durch die Verpflichtung zur Zahlung der Behandlungskosten das Fortkommen des bedingt Entlassenen erschwert würde, ist dessen Vermögen in Anschlag zu bringen
Die mit der Erfüllung einer Weisung einhergehenden Kosten hat der Rechtsbrecher grundsätzlich selbst zu tragen
Die Anordnung einer Nacherbschaft für den Fall, dass der Vorerbe ohne Hinterlassung leiblicher ehelicher Nachkommen versterben sollte, ist nicht sittenwidrig, auch wenn der Vorerbe (nur) Wahl- bzw Adoptivkinder hatte
Es trifft zwar zu, dass auch einem unmündigen Kind die Fähigkeit, einen eigenen Willen zu bekunden, nicht abgesprochen werden kann; es fehlt ihm aber regelmäßig die nötige Einsicht für eine Beurteilung, ob und inwieweit eine Kontaktregelung seinem Wohl und seinen Interessen förderlich ist: ...

