Eine kurzfristige Aus- und Einreise während oder kurz nach Ablauf des „Einladungszeitraums“ lässt weder den erforderlichen zeitlichen Zusammenhang zwischen der „Einladung“ des Fremden und dessen kostenverursachender Handlung (Stellung eines Asylantrags) entfallen, noch den diesbezüglichen ...
Die Informationspflicht des § 5a Abs 1 Z 3 KSchG über den Gesamtpreis der Leistung gilt auch für Rechtsanwälte; bereicherungsrechtlich hat der Mandant uU nur das Pauschalhonorar zu ersetzen, das er mit einem anderen Anwalt vereinbaren hätte können
Das Berufungsgericht verneinte eine Aufklärungspflichtverletzung mit der Begründung, der Beklagten hätte aufgrund des Vertrags klar sein müssen, dass sie „nur zur zeitlich limitierten Nutzung der Systemleistungen berechtigt sei und nach Ablauf der Vertragslaufzeit keinen Anspruch auf ...
Entgegen der Meinung des Revisionswerbers verleitet allein die hier vereinbarte Verpflichtung des Auftraggebers, den Sachverständigen gegenüber allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, einen verständigen Dritten nicht zu der Annahme, dass sich die gutachterliche Aussage, ...
Die Fiskalgeltung der Grundrechte verpflichtet die öffentliche Hand auch im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung zur strikten Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer bzw der Teilnehmer am Rechts- und Geschäftsverkehr, weshalb sie diese nicht unsachlich bevorzugen oder benachteiligen darf
Nach § 1358 ABGB kann auch ein Verwendungsanspruch iSd § 1042 ABGB auf denjenigen übergehen, der eine formell eigene, materiell aber fremde Schuld (hier: Abbruchkosten) tilgt
Auch wenn der Schutz von Individualinteressen durch § 19 Tierärztegesetz intendiert sein mag, so ist doch nicht ersichtlich, inwieweit der Personenkreis über den dargestellten Schutzbereich hinausgehen und nicht nur den Sorgfaltsmaßstab festlegen sollte
Die ärztliche Aufklärungspflicht reicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder geboten ist; dann ist die ärztliche Aufklärungspflicht im Einzelfall selbst dann zu bejahen, wenn erhebliche nachteilige Folgen wenig wahrscheinlich sind; ...
Eine kurzfristige Aus- und Einreise während oder kurz nach Ablauf des „Einladungszeitraums“ lässt weder den erforderlichen zeitlichen Zusammenhang zwischen der „Einladung“ des Fremden und dessen kostenverursachender Handlung (Stellung eines Asylantrags) entfallen, noch den diesbezüglichen ...
Die Fiskalgeltung der Grundrechte verpflichtet die öffentliche Hand auch im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung zur strikten Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer bzw der Teilnehmer am Rechts- und Geschäftsverkehr, weshalb sie diese nicht unsachlich bevorzugen oder benachteiligen darf
Die Informationspflicht des § 5a Abs 1 Z 3 KSchG über den Gesamtpreis der Leistung gilt auch für Rechtsanwälte; bereicherungsrechtlich hat der Mandant uU nur das Pauschalhonorar zu ersetzen, das er mit einem anderen Anwalt vereinbaren hätte können
Nach § 1358 ABGB kann auch ein Verwendungsanspruch iSd § 1042 ABGB auf denjenigen übergehen, der eine formell eigene, materiell aber fremde Schuld (hier: Abbruchkosten) tilgt
Das Berufungsgericht verneinte eine Aufklärungspflichtverletzung mit der Begründung, der Beklagten hätte aufgrund des Vertrags klar sein müssen, dass sie „nur zur zeitlich limitierten Nutzung der Systemleistungen berechtigt sei und nach Ablauf der Vertragslaufzeit keinen Anspruch auf ...
Auch wenn der Schutz von Individualinteressen durch § 19 Tierärztegesetz intendiert sein mag, so ist doch nicht ersichtlich, inwieweit der Personenkreis über den dargestellten Schutzbereich hinausgehen und nicht nur den Sorgfaltsmaßstab festlegen sollte
Entgegen der Meinung des Revisionswerbers verleitet allein die hier vereinbarte Verpflichtung des Auftraggebers, den Sachverständigen gegenüber allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, einen verständigen Dritten nicht zu der Annahme, dass sich die gutachterliche Aussage, ...
Die ärztliche Aufklärungspflicht reicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder geboten ist; dann ist die ärztliche Aufklärungspflicht im Einzelfall selbst dann zu bejahen, wenn erhebliche nachteilige Folgen wenig wahrscheinlich sind; ...

