Die dem Anleger auferlegte Behauptungs- und Beweislast knüpft an eine hypothetische Veranlagung am Kapitalmarkt an; sie kommt also nicht zur Anwendung, wenn feststeht, dass der Anleger das zur Verfügung stehende Geld bei korrekter Beratung anders verwendet hätte; abgesehen davon stellt die ...
Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gem § 5 Abs 1 StVO) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gem § 58 Abs 1 StVO vorliegt (etwa wegen starker Übermüdung), ist - abgesehen von den Fällen der Verweigerung - anhand ...
Das in Rede stehende Verbrechen der fortgesetzten Gewaltausübung gem § 107b Abs 1 und Abs 3 Z 1 und Z 2 erster Fall StGB ist vom Begriff des "besonders schweren Verbrechens" nicht grundsätzlich ausgeschlossen; in der Rsp des VwGH wird allerdings auch betont, dass es auf die Strafdrohung allein ...
Steht der Aufnahme eines unmittelbaren Beweises kein tatsächliches Hindernis entgegen, darf sich das VwG nicht mit einem mittelbaren Beweis zufrieden geben; die Unmittelbarkeit in Hinblick auf die Aussage eines Zeugen (bzw einer Partei) verlangt damit dessen Einvernahme vor dem erkennenden VwG; bei ...
Nach den Feststellungen der Vorinstanzen durfte der angreifende Kläger beim Zurückblicken auf den sich nähernden Puck erwarten, nicht durch den verteidigenden Beklagten von vorne „gechecked“ zu werden; er musste sich definitiv keine Sorgen machen, vom sich annähernden Verteidiger an- und ...
In eindeutigen Fällen, in denen bei Berücksichtigung aller zugunsten des Fremden sprechenden Fakten auch dann für ihn kein günstigeres Ergebnis zu erwarten ist, wenn sich das VwG von ihm einen (positiven) persönlichen Eindruck verschafft, kann auch eine beantragte Verhandlung unterbleiben
Der VwGH hat seiner Prüfung die angefochtene Entscheidung in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses zugrunde zu legen, auch wenn die Berichtigung erst nach der Erhebung der Revision an den VwGH erfolgt ist
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die dem Anleger auferlegte Behauptungs- und Beweislast knüpft an eine hypothetische Veranlagung am Kapitalmarkt an; sie kommt also nicht zur Anwendung, wenn feststeht, dass der Anleger das zur Verfügung stehende Geld bei korrekter Beratung anders verwendet hätte; abgesehen davon stellt die ...
Nach den Feststellungen der Vorinstanzen durfte der angreifende Kläger beim Zurückblicken auf den sich nähernden Puck erwarten, nicht durch den verteidigenden Beklagten von vorne „gechecked“ zu werden; er musste sich definitiv keine Sorgen machen, vom sich annähernden Verteidiger an- und ...
Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gem § 5 Abs 1 StVO) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gem § 58 Abs 1 StVO vorliegt (etwa wegen starker Übermüdung), ist - abgesehen von den Fällen der Verweigerung - anhand ...
In eindeutigen Fällen, in denen bei Berücksichtigung aller zugunsten des Fremden sprechenden Fakten auch dann für ihn kein günstigeres Ergebnis zu erwarten ist, wenn sich das VwG von ihm einen (positiven) persönlichen Eindruck verschafft, kann auch eine beantragte Verhandlung unterbleiben
Das in Rede stehende Verbrechen der fortgesetzten Gewaltausübung gem § 107b Abs 1 und Abs 3 Z 1 und Z 2 erster Fall StGB ist vom Begriff des "besonders schweren Verbrechens" nicht grundsätzlich ausgeschlossen; in der Rsp des VwGH wird allerdings auch betont, dass es auf die Strafdrohung allein ...
Der VwGH hat seiner Prüfung die angefochtene Entscheidung in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses zugrunde zu legen, auch wenn die Berichtigung erst nach der Erhebung der Revision an den VwGH erfolgt ist
Steht der Aufnahme eines unmittelbaren Beweises kein tatsächliches Hindernis entgegen, darf sich das VwG nicht mit einem mittelbaren Beweis zufrieden geben; die Unmittelbarkeit in Hinblick auf die Aussage eines Zeugen (bzw einer Partei) verlangt damit dessen Einvernahme vor dem erkennenden VwG; bei ...
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