Bloß vorbereitende Täuschungshandlungen, die das Gelingen einer späteren Irreführung ermöglichen oder erleichtern sollen, ohne selbst für den durch Täuschung auszulösenden Willensentschluss des Getäuschten zumindest mitbestimmend zu sein, kommen nicht als tatbestandsmäßige ...
Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachverhalts nach § 1295 Abs 2 ABGB trägt nach allgemeinen Grundsätzen derjenige, der sich darauf beruft
Erwachsene Geschwister des Patienten sind nicht mehr vom Kreis der von einem Behandlungsvertrag geschützten Dritten umfasst; bei der deliktischen Haftung ist der geschützte Angehörigenkreis aber nicht in gleicher Weise wie bei der vertraglichen Haftung zu bestimmen
Das BFG hat im angefochtenen Erkenntnis die Ansicht vertreten, dass durch die freiwillige Selbstberechnung der Lohnsteuerbeträge für vergangene Zeiträume rückwirkend eine Abgabenzahlungsschuld der Revisionswerberin entstanden sei; im revisionsgegenständlichen Fall kann dahingestellt bleiben, ob ...
Es trifft zu, dass eine Verletzung der Aufklärungspflicht über die (verdeckte) Innenprovision den Anspruch auf Ersatz des im Erwerb einer nicht gewünschten Anlage liegenden Schadens begründet, wenn die beratende Bank nicht nachweist, dass der Erwerb der Anlage mangels Vorliegens einer ...
Liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor, so genügt für den Kausalitätsbeweis der Anscheinsbeweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit durch den Patienten; gelingt dieser, so obliegt es dem Beklagten, die Kausalität der Pflichtwidrigkeit durch Entkräftung des Anscheinsbeweises ernsthaft ...
Der Einwand, dass der Kläger im Zeitraum seiner Untersuchungshaft nach dem UbG unterzubringen gewesen wäre, führt nicht zum Entfall des Ersatzanspruches, weil das StEG gerade das durch die Anhaltung, Festnahme, Untersuchungs- und Strafhaft erlittene Haftübel abgelten soll
Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln iSd § 303 BAO bezieht sich auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres; entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt ...
Bloß vorbereitende Täuschungshandlungen, die das Gelingen einer späteren Irreführung ermöglichen oder erleichtern sollen, ohne selbst für den durch Täuschung auszulösenden Willensentschluss des Getäuschten zumindest mitbestimmend zu sein, kommen nicht als tatbestandsmäßige ...
Es trifft zu, dass eine Verletzung der Aufklärungspflicht über die (verdeckte) Innenprovision den Anspruch auf Ersatz des im Erwerb einer nicht gewünschten Anlage liegenden Schadens begründet, wenn die beratende Bank nicht nachweist, dass der Erwerb der Anlage mangels Vorliegens einer ...
Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachverhalts nach § 1295 Abs 2 ABGB trägt nach allgemeinen Grundsätzen derjenige, der sich darauf beruft
Liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor, so genügt für den Kausalitätsbeweis der Anscheinsbeweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit durch den Patienten; gelingt dieser, so obliegt es dem Beklagten, die Kausalität der Pflichtwidrigkeit durch Entkräftung des Anscheinsbeweises ernsthaft ...
Erwachsene Geschwister des Patienten sind nicht mehr vom Kreis der von einem Behandlungsvertrag geschützten Dritten umfasst; bei der deliktischen Haftung ist der geschützte Angehörigenkreis aber nicht in gleicher Weise wie bei der vertraglichen Haftung zu bestimmen
Der Einwand, dass der Kläger im Zeitraum seiner Untersuchungshaft nach dem UbG unterzubringen gewesen wäre, führt nicht zum Entfall des Ersatzanspruches, weil das StEG gerade das durch die Anhaltung, Festnahme, Untersuchungs- und Strafhaft erlittene Haftübel abgelten soll
Das BFG hat im angefochtenen Erkenntnis die Ansicht vertreten, dass durch die freiwillige Selbstberechnung der Lohnsteuerbeträge für vergangene Zeiträume rückwirkend eine Abgabenzahlungsschuld der Revisionswerberin entstanden sei; im revisionsgegenständlichen Fall kann dahingestellt bleiben, ob ...
Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln iSd § 303 BAO bezieht sich auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres; entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt ...

