Für die vorzeitigen Einstellung des Abschöpfungsverfahrens gem § 211 Abs 1 Z 1 IO ist es nicht erforderlich, dass der der Verurteilung (hier: wegen betrügerischer Krida) zugrunde liegenden Sachverhalt in einem Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren steht
Das Gesetz verlangt nicht, dass die Forderung zumindest im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung fällig gestellt werden können müsse; vielmehr reicht in Hinsicht auf die Forderung, dass sie als solche im Zeitpunkt der Antragstellung besteht
Bei einer einheitlichen Streitpartei tritt die Streitanhängigkeit bereits zu dem Zeitpunkt ein, an dem dem ersten Streitgenossen die Klage zugestellt wird
Bei Vereinigung der Stellung des Eigentümers und des Generalpächters ist der Kündigungsgrund des § 6 Abs 2 lit b KlGG auch als wichtiger Grund iSd § 12 Abs 2 KlGG anzusehen
Die in § 211 IO normierten Gründe für eine vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens enthalten keinen dem § 123a IO entsprechenden Tatbestand der Einstellung mangels Deckung der Verfahrenskosten, sodass auch in diesem Fall dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu erteilen ist
An einer ein Fundamentalerfordernis eines Schiedsverfahrens bildenden Abstimmung fehlt es etwa, wenn der überstimmte Schiedsrichter vor eine vollendete Meinungsbildung der übrigen gestellt wurde
Die in § 169 Abs 2 StGB beschriebene Gefahr kann auch aufgrund eines erforderlichen, für die einschreitenden Helfer gefährlichen Rettungseinsatzes bestehen
In den Fällen, in denen nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes (2. ErwSchG), BGBl I 2017/59, die Vertretungsbefugnis für das Kind einer besachwalteten Person mit Beschluss einer dritten Person eingeräumt wurde, bleibt diese Vertretungsbefugnis auch nach ...
Für die vorzeitigen Einstellung des Abschöpfungsverfahrens gem § 211 Abs 1 Z 1 IO ist es nicht erforderlich, dass der der Verurteilung (hier: wegen betrügerischer Krida) zugrunde liegenden Sachverhalt in einem Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren steht
Die in § 211 IO normierten Gründe für eine vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens enthalten keinen dem § 123a IO entsprechenden Tatbestand der Einstellung mangels Deckung der Verfahrenskosten, sodass auch in diesem Fall dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu erteilen ist
Das Gesetz verlangt nicht, dass die Forderung zumindest im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung fällig gestellt werden können müsse; vielmehr reicht in Hinsicht auf die Forderung, dass sie als solche im Zeitpunkt der Antragstellung besteht
An einer ein Fundamentalerfordernis eines Schiedsverfahrens bildenden Abstimmung fehlt es etwa, wenn der überstimmte Schiedsrichter vor eine vollendete Meinungsbildung der übrigen gestellt wurde
Bei einer einheitlichen Streitpartei tritt die Streitanhängigkeit bereits zu dem Zeitpunkt ein, an dem dem ersten Streitgenossen die Klage zugestellt wird
Die in § 169 Abs 2 StGB beschriebene Gefahr kann auch aufgrund eines erforderlichen, für die einschreitenden Helfer gefährlichen Rettungseinsatzes bestehen
Bei Vereinigung der Stellung des Eigentümers und des Generalpächters ist der Kündigungsgrund des § 6 Abs 2 lit b KlGG auch als wichtiger Grund iSd § 12 Abs 2 KlGG anzusehen
In den Fällen, in denen nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes (2. ErwSchG), BGBl I 2017/59, die Vertretungsbefugnis für das Kind einer besachwalteten Person mit Beschluss einer dritten Person eingeräumt wurde, bleibt diese Vertretungsbefugnis auch nach ...

