Ein Nachteil für die betroffene Person kann insbesondere auch darin liegen, dass sie sich selbst die finanziellen Ressourcen nimmt, um auch langfristig im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten ihre Lebensverhältnisse nach ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können
Bei entgeltlichen Dienstbarkeiten führt der Verzicht des Nutzungsberechtigten wegen des Synallagmas nicht zum Erlöschen der Verpflichtung zur Gegenleistung
Für eine analoge Anwendung des § 15c WGG auf nicht mit der Wohnung oder einem Geschäftsraum mitvermietete Ein- und Abstellplätze verbleibt kein Raum
Die in § 16 Abs 8 S 3 MRG normierte Verlängerung der Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung gilt auch dann, wenn die Befristungsvereinbarung mangels eines der Gültigkeitserfordernisse gem § 29 Abs 1 Z 3 MRG nicht durchsetzbar ist
Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter kann nur bestellt werden, wenn eine ausreichende Unterstützung des Betroffenen nicht möglich ist und die Vertretung zur Wahrung seiner Rechte unvermeidlich ist
Im Fall eines unwirksam befristeten Mietverhältnisses iSd § 29 Abs 3 lit a MRG genügt der Zugang einer einseitigen, auf Anerkenntnis des Bestehens eines unbefristeten Mietverhältnisses gerichteten Erklärung des Vermieters, um die Fristen des § 16 Abs 8 S 2 und 3 MRG auszulösen
Weder das MRG oder das WGG noch der einzelne mit einer GBV abgeschlossene Mietvertrag räumen dem einzelnen Mieter ein subjektives Recht gegenüber seinem Vermieter ein, von diesem die Unterlassung bestimmter Erhaltungsmaßnahmen und/oder die Einleitung eines bestimmten gerichtlichen Verfahrens zur ...
Bei kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführern einer GmbH muss der Wille beider Geschäftsführer nach außen zum Ausdruck kommen und es kann die fehlende Mitwirkung des anderen Geschäftsführers nicht durch das Verhalten eines Geschäftsführers ersetzt werden
Ein Nachteil für die betroffene Person kann insbesondere auch darin liegen, dass sie sich selbst die finanziellen Ressourcen nimmt, um auch langfristig im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten ihre Lebensverhältnisse nach ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können
Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter kann nur bestellt werden, wenn eine ausreichende Unterstützung des Betroffenen nicht möglich ist und die Vertretung zur Wahrung seiner Rechte unvermeidlich ist
Bei entgeltlichen Dienstbarkeiten führt der Verzicht des Nutzungsberechtigten wegen des Synallagmas nicht zum Erlöschen der Verpflichtung zur Gegenleistung
Im Fall eines unwirksam befristeten Mietverhältnisses iSd § 29 Abs 3 lit a MRG genügt der Zugang einer einseitigen, auf Anerkenntnis des Bestehens eines unbefristeten Mietverhältnisses gerichteten Erklärung des Vermieters, um die Fristen des § 16 Abs 8 S 2 und 3 MRG auszulösen
Für eine analoge Anwendung des § 15c WGG auf nicht mit der Wohnung oder einem Geschäftsraum mitvermietete Ein- und Abstellplätze verbleibt kein Raum
Weder das MRG oder das WGG noch der einzelne mit einer GBV abgeschlossene Mietvertrag räumen dem einzelnen Mieter ein subjektives Recht gegenüber seinem Vermieter ein, von diesem die Unterlassung bestimmter Erhaltungsmaßnahmen und/oder die Einleitung eines bestimmten gerichtlichen Verfahrens zur ...
Die in § 16 Abs 8 S 3 MRG normierte Verlängerung der Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung gilt auch dann, wenn die Befristungsvereinbarung mangels eines der Gültigkeitserfordernisse gem § 29 Abs 1 Z 3 MRG nicht durchsetzbar ist
Bei kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführern einer GmbH muss der Wille beider Geschäftsführer nach außen zum Ausdruck kommen und es kann die fehlende Mitwirkung des anderen Geschäftsführers nicht durch das Verhalten eines Geschäftsführers ersetzt werden

