Zur Frage der Parteistellung im naturschutzbehördlichen Bewilligungsverfahren ist festzuhalten, dass die Bestimmungen des Vlbg NatSchG 1997 eine Parteistellung der betroffenen Öffentlichkeit bzw von anerkannten Umweltorganisationen in den in diesem Gesetz geregelten Bewilligungsverfahren nicht ...
Stützt sich das VwG in seiner Beweiswürdigung zu einer entscheidungswesentlichen Tatfrage ua auf Beweise, die entgegen § 48 VwGVG nicht in der durchgeführten Verhandlung aufgenommen wurden, ist daraus ein für den Beschuldigten nachteiliger Einfluss auf die Entscheidung des VwG nicht ...
Die Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vermag nicht den in der Zulassungsbegründung allein erhobenen Vorwurf einer "antizipierenden Beweiswürdigung" zu begründen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Wie die Bestimmung des § 65 VStG aF greift jene des § 52 Abs 8 VwGVG dann nicht, wenn das VwG bloß eine rechtliche Qualifikation der Tat oder der Strafbestimmung ändert
Die besondere Bindungswirkung der rechtlichen Beurteilung in Aufhebungs- und Zurückverweisungsbeschlüssen des VwG gilt nicht nur für das fortgesetzte Verfahren vor der belBeh, sondern auch für ein gegebenenfalls daran anschließendes Rechtsmittelverfahren; die Bindungswirkung erfasst somit neben ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Der Anspruch nach § 86 UrhG ist ein bereicherungsrechtlicher Verwendungsanspruch iSd § 1041 ABGB und nicht dem Art 7 Nr 2 EuGVVO zu unterstellen
Zur Frage der Parteistellung im naturschutzbehördlichen Bewilligungsverfahren ist festzuhalten, dass die Bestimmungen des Vlbg NatSchG 1997 eine Parteistellung der betroffenen Öffentlichkeit bzw von anerkannten Umweltorganisationen in den in diesem Gesetz geregelten Bewilligungsverfahren nicht ...
Wie die Bestimmung des § 65 VStG aF greift jene des § 52 Abs 8 VwGVG dann nicht, wenn das VwG bloß eine rechtliche Qualifikation der Tat oder der Strafbestimmung ändert
Stützt sich das VwG in seiner Beweiswürdigung zu einer entscheidungswesentlichen Tatfrage ua auf Beweise, die entgegen § 48 VwGVG nicht in der durchgeführten Verhandlung aufgenommen wurden, ist daraus ein für den Beschuldigten nachteiliger Einfluss auf die Entscheidung des VwG nicht ...
Die besondere Bindungswirkung der rechtlichen Beurteilung in Aufhebungs- und Zurückverweisungsbeschlüssen des VwG gilt nicht nur für das fortgesetzte Verfahren vor der belBeh, sondern auch für ein gegebenenfalls daran anschließendes Rechtsmittelverfahren; die Bindungswirkung erfasst somit neben ...
Die Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vermag nicht den in der Zulassungsbegründung allein erhobenen Vorwurf einer "antizipierenden Beweiswürdigung" zu begründen
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Der Anspruch nach § 86 UrhG ist ein bereicherungsrechtlicher Verwendungsanspruch iSd § 1041 ABGB und nicht dem Art 7 Nr 2 EuGVVO zu unterstellen

