Die „wirkliche Einlösung“ nach § 1075 ABGB erfordert, dass der Vorkaufsberechtigte auch die im bestehenden Vertrag mit dem Dritten enthaltenen Nebenbestimmungen annimmt; dazu gehören außer den vom Drittkäufer zugesicherten Nebenleistungen auch die übrigen Vertragsbestimmungen wie ...
Solange die Klägerin noch keinen Sichtkontakt zum Beklagten hatte, musste sie sein lediglich akustisch in unmittelbarer Nähe wahrgenommenes Auftauchen objektiv betrachtet als potentielle Gefahr deuten; das Argument der Vorinstanzen, es habe keinen ausreichenden Anlass für eine Reaktion der ...
Unerheblich ist, ob es sich bei den gem § 24 Abs 4 dritter Satz FSG - zum Zwecke der amtsärztlichen Gutachtenserstellung - beizubringenden Befunden (fallbezogen: Harnbefunden) bereits um ärztliche Kontrolluntersuchungen iSd § 8 Abs 3 Z 2 FSG (die nach dieser Bestimmung erst im ärztlichen ...
Die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Organe sind als zur Erhebung eines Rechtsmittels bzw einer Beschwerde berechtigt anzusehen sind, wenn die ordnungsgemäß kundgemachten Organisationsnormen der juristischen Person von einer "Vertretung nach außen schlechthin" sprechen; auf ...
Jeder Patient ist zur aktiven Mitarbeit und zur Leistung eigener Beiträge verpflichtet; er hat dem Behandelnden alle erforderlichen Auskünfte über Vorerkrankungen, den bisherigen Krankheitsverlauf sowie über die von ihm eingenommenen Medikamente oder ähnliches zu erteilen; dies gilt auch für ...
Berücksichtigt man, dass sich die Klägerin selbst in die Gefahrenlage brachte, weil sie den vor ihrem Fahrzeug an den Poller angeleinten Hund übersah und bis auf einen Meter (die festgestellte Leinenlänge) an ihn herantrat, ohne ihn zu bemerken, sodass dieser hochsprang und bellte, ist es ...
Gesetzeszweck des § 56 AsylG 2005 ist die Bereinigung von besonders berücksichtigungswürdigen "Altfällen" unter isolierter Bewertung allein des faktischen - notwendigerweise mindestens zur Hälfte rechtmäßigen - Aufenthaltes sowie des Grades der in Österreich erlangten Integration; den ...
Nach der hg Rsp besteht auch ohne besondere Rechtsgrundlage ein Rechtsanspruch auf Feststellung strittiger Rechtsverhältnisse auf Antrag einer Person, die ein rechtliches Interesse an einer solchen Feststellung hat; ein ausreichendes Interesse an einer bescheidförmigen Feststellung ist dann ...
Die „wirkliche Einlösung“ nach § 1075 ABGB erfordert, dass der Vorkaufsberechtigte auch die im bestehenden Vertrag mit dem Dritten enthaltenen Nebenbestimmungen annimmt; dazu gehören außer den vom Drittkäufer zugesicherten Nebenleistungen auch die übrigen Vertragsbestimmungen wie ...
Jeder Patient ist zur aktiven Mitarbeit und zur Leistung eigener Beiträge verpflichtet; er hat dem Behandelnden alle erforderlichen Auskünfte über Vorerkrankungen, den bisherigen Krankheitsverlauf sowie über die von ihm eingenommenen Medikamente oder ähnliches zu erteilen; dies gilt auch für ...
Solange die Klägerin noch keinen Sichtkontakt zum Beklagten hatte, musste sie sein lediglich akustisch in unmittelbarer Nähe wahrgenommenes Auftauchen objektiv betrachtet als potentielle Gefahr deuten; das Argument der Vorinstanzen, es habe keinen ausreichenden Anlass für eine Reaktion der ...
Berücksichtigt man, dass sich die Klägerin selbst in die Gefahrenlage brachte, weil sie den vor ihrem Fahrzeug an den Poller angeleinten Hund übersah und bis auf einen Meter (die festgestellte Leinenlänge) an ihn herantrat, ohne ihn zu bemerken, sodass dieser hochsprang und bellte, ist es ...
Unerheblich ist, ob es sich bei den gem § 24 Abs 4 dritter Satz FSG - zum Zwecke der amtsärztlichen Gutachtenserstellung - beizubringenden Befunden (fallbezogen: Harnbefunden) bereits um ärztliche Kontrolluntersuchungen iSd § 8 Abs 3 Z 2 FSG (die nach dieser Bestimmung erst im ärztlichen ...
Gesetzeszweck des § 56 AsylG 2005 ist die Bereinigung von besonders berücksichtigungswürdigen "Altfällen" unter isolierter Bewertung allein des faktischen - notwendigerweise mindestens zur Hälfte rechtmäßigen - Aufenthaltes sowie des Grades der in Österreich erlangten Integration; den ...
Die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Organe sind als zur Erhebung eines Rechtsmittels bzw einer Beschwerde berechtigt anzusehen sind, wenn die ordnungsgemäß kundgemachten Organisationsnormen der juristischen Person von einer "Vertretung nach außen schlechthin" sprechen; auf ...
Nach der hg Rsp besteht auch ohne besondere Rechtsgrundlage ein Rechtsanspruch auf Feststellung strittiger Rechtsverhältnisse auf Antrag einer Person, die ein rechtliches Interesse an einer solchen Feststellung hat; ein ausreichendes Interesse an einer bescheidförmigen Feststellung ist dann ...

