Ein Beitritt als mitbeteiligte Partei auf Seiten der revisionswerbenden Partei findet im VwGG keine Deckung
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Macht der Kläger Bereicherungsansprüche aus der Rückabwicklung eines – behauptetermaßen wegen Fehlens einer Konzession zur Durchführung von Glücksspielen – nach § 879 Abs 1 ABGB nichtigen Geschäfts nach §§ 877, 1431 ABGB geltend, so liegt mangels ausreichend engem Sachzusammenhang zu ...
Bei einer Teileinklagung ist für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht der volle (nicht geltend gemachte) Forderungsbetrag, sondern der Streitwert maßgebend, über den das Rechtsmittelgericht entschieden hat; dies gilt auch dann, wenn der Kläger – wie hier – aus ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Wenn eine auf sieben Jahre befristete Abtretungserklärung abgelaufen ist und der Schuldner keine vorzeitige Beendigung iSd ersten Satzes des § 280 IO anstrebt, spricht kein erkennbarer Gesetzeszweck für die Notwendigkeit einer Antragstellung auf Restschuldbefreiung nach § 280 IO ...
Liegt ein rechtliches Interesse des Dritten vor, ist in einem nächsten Schritt die Abwägung vorzunehmen, ob das Interesse des Antragstellers gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse eines anderen – auch einer nicht als Partei beteiligten Person – bzw gegenüber öffentlichen Interessen ...
Die Klage auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses ist als ein zur Sicherung von Ansprüchen nach § 3a Abs 1 IESG geeignetes Verfahren anzusehen, wenn nach Abschluss des Verfahrens eine Geltendmachung solcher Ansprüche beabsichtigt ist
Ein Beitritt als mitbeteiligte Partei auf Seiten der revisionswerbenden Partei findet im VwGG keine Deckung
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BGBl-Langtitel der letzten Woche
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Macht der Kläger Bereicherungsansprüche aus der Rückabwicklung eines – behauptetermaßen wegen Fehlens einer Konzession zur Durchführung von Glücksspielen – nach § 879 Abs 1 ABGB nichtigen Geschäfts nach §§ 877, 1431 ABGB geltend, so liegt mangels ausreichend engem Sachzusammenhang zu ...
Liegt ein rechtliches Interesse des Dritten vor, ist in einem nächsten Schritt die Abwägung vorzunehmen, ob das Interesse des Antragstellers gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse eines anderen – auch einer nicht als Partei beteiligten Person – bzw gegenüber öffentlichen Interessen ...
Bei einer Teileinklagung ist für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht der volle (nicht geltend gemachte) Forderungsbetrag, sondern der Streitwert maßgebend, über den das Rechtsmittelgericht entschieden hat; dies gilt auch dann, wenn der Kläger – wie hier – aus ...
Die Klage auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses ist als ein zur Sicherung von Ansprüchen nach § 3a Abs 1 IESG geeignetes Verfahren anzusehen, wenn nach Abschluss des Verfahrens eine Geltendmachung solcher Ansprüche beabsichtigt ist

