Die Erklärung, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann auch schlüssig erfolgen
Ein in seinem erlernten Beruf arbeitsunfähig gewordener Verletzter muss eine zur Schadensminderung erforderliche Umschulung beginnen, wenn sie im Einzelfall zumutbar ist; eine Umschulungspflicht besteht nur so weit, als damit keine nennenswerte Verschlechterung der sozialen Lebensstellung und der ...
§ 43 Abs 4 AM-VO fordert für den Fall, dass sich Schutzeinrichtungen nach Abs 3 ohne fremde Hilfsmittel öffnen oder abnehmen lassen, eine näher genannte Beschaffenheit der Schutzeinrichtungen, ohne dass es darauf ankäme, dass das Öffnen oder Abnehmen der Schutzeinrichtung von einem ...
Auch die Notwendigkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung stellt für sich genommen keinen Grund für eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG dar; dasselbe gilt für das Erfordernis ergänzender Einvernahmen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung
Wird der höchstpersönliche Lebensbereich des Aufgenommenen nicht berührt, so können sich Medien zur Rechtfertigung auf die Meinungsäußerungsfreiheit stützen, wenn die Eingriffshandlung tatsächlich einen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse leistete
Nach der Rsp bildet es ein wesentliches Tatbestandselement des § 103 Abs 2 KFG, wenn einem Beschuldigten die Verletzung der dort normierten Auskunftspflicht "als Zulassungsbesitzer" zur Last gelegt wird, sodass es einen Verstoß gegen § 44a Z 1 VStG darstellt, wenn diese Eigenschaft nicht im ...
§ 46 Abs 3 VwGVG regelt nach seinem klaren Wortlaut die Zulässigkeit der Verlesung von Niederschriften über die Vernehmung des Beschuldigten oder von Zeugen sowie von Gutachten der Sachverständigen; in diesem Zusammenhang sind die Anforderungen an ein faires Verfahren iSd EMRK zu beachten, ...
Die zu Sachverständigen ergangene Rsp des VwGH kann sinngemäß auch auf Dolmetscher übertragen werden; die Mitwirkung eines befangenen Organs bildet - in Ermangelung von Sondervorschriften - weder einen Nichtigkeitsgrund noch einen Unzuständigkeitsgrund, sondern lediglich einen Verfahrensmangel
Die Erklärung, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann auch schlüssig erfolgen
Wird der höchstpersönliche Lebensbereich des Aufgenommenen nicht berührt, so können sich Medien zur Rechtfertigung auf die Meinungsäußerungsfreiheit stützen, wenn die Eingriffshandlung tatsächlich einen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse leistete
Ein in seinem erlernten Beruf arbeitsunfähig gewordener Verletzter muss eine zur Schadensminderung erforderliche Umschulung beginnen, wenn sie im Einzelfall zumutbar ist; eine Umschulungspflicht besteht nur so weit, als damit keine nennenswerte Verschlechterung der sozialen Lebensstellung und der ...
Nach der Rsp bildet es ein wesentliches Tatbestandselement des § 103 Abs 2 KFG, wenn einem Beschuldigten die Verletzung der dort normierten Auskunftspflicht "als Zulassungsbesitzer" zur Last gelegt wird, sodass es einen Verstoß gegen § 44a Z 1 VStG darstellt, wenn diese Eigenschaft nicht im ...
§ 43 Abs 4 AM-VO fordert für den Fall, dass sich Schutzeinrichtungen nach Abs 3 ohne fremde Hilfsmittel öffnen oder abnehmen lassen, eine näher genannte Beschaffenheit der Schutzeinrichtungen, ohne dass es darauf ankäme, dass das Öffnen oder Abnehmen der Schutzeinrichtung von einem ...
§ 46 Abs 3 VwGVG regelt nach seinem klaren Wortlaut die Zulässigkeit der Verlesung von Niederschriften über die Vernehmung des Beschuldigten oder von Zeugen sowie von Gutachten der Sachverständigen; in diesem Zusammenhang sind die Anforderungen an ein faires Verfahren iSd EMRK zu beachten, ...
Auch die Notwendigkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung stellt für sich genommen keinen Grund für eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG dar; dasselbe gilt für das Erfordernis ergänzender Einvernahmen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung
Die zu Sachverständigen ergangene Rsp des VwGH kann sinngemäß auch auf Dolmetscher übertragen werden; die Mitwirkung eines befangenen Organs bildet - in Ermangelung von Sondervorschriften - weder einen Nichtigkeitsgrund noch einen Unzuständigkeitsgrund, sondern lediglich einen Verfahrensmangel

