Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Der Anspruch aus Einlagenrückgewähr gem § 83 GmbHG ist ein eigenständiger gesellschaftsrechtlicher Anspruch, kann als Wiederaufleben der Einlagepflicht gesehen werden kann und fällt damit unter Art 7 Nr 1 EuGVVO
Der Gläubiger eines potentiellen Erben hat ein bei der Interessenabwägung vorrangiges Interesse zu wissen, ob der Schuldner eine Erbantrittserklärung, eine Erbsentschlagung oder einen Erbverzicht abgegeben hat oder nicht
§ 369 GSVG idF BGBl I 2017/151 („Pensionsanpassung 2018“), welcher vorsieht, dass bei Gesamtpensionseinkommen von mehr als 4.980 EUR monatlich keine Erhöhung stattfindet, ist nicht unionsrechtswidrig
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Es besteht im Außerstreitverfahren kein eigenständiger Rechnungslegungsanspruch ohne Stellung eines Unterhaltsherabsetzungsantrags
§ 609 Abs 1 ZPO steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer allenfalls bestehenden abweichenden Vereinbarung der Schiedsparteien über die Kostentragungsregelung; eine entsprechende Vereinbarung kann in der Schiedsvereinbarung (unmittelbar oder durch Verweis auf institutionelle Schiedsregeln) ...
Nach § 82 GmbHG ist nicht nur das Einfordern, sondern die Empfangnahme von nach dieser Bestimmung verbotenen Leistungen unzulässig
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der Anspruch aus Einlagenrückgewähr gem § 83 GmbHG ist ein eigenständiger gesellschaftsrechtlicher Anspruch, kann als Wiederaufleben der Einlagepflicht gesehen werden kann und fällt damit unter Art 7 Nr 1 EuGVVO
Es besteht im Außerstreitverfahren kein eigenständiger Rechnungslegungsanspruch ohne Stellung eines Unterhaltsherabsetzungsantrags
Der Gläubiger eines potentiellen Erben hat ein bei der Interessenabwägung vorrangiges Interesse zu wissen, ob der Schuldner eine Erbantrittserklärung, eine Erbsentschlagung oder einen Erbverzicht abgegeben hat oder nicht
§ 609 Abs 1 ZPO steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer allenfalls bestehenden abweichenden Vereinbarung der Schiedsparteien über die Kostentragungsregelung; eine entsprechende Vereinbarung kann in der Schiedsvereinbarung (unmittelbar oder durch Verweis auf institutionelle Schiedsregeln) ...
§ 369 GSVG idF BGBl I 2017/151 („Pensionsanpassung 2018“), welcher vorsieht, dass bei Gesamtpensionseinkommen von mehr als 4.980 EUR monatlich keine Erhöhung stattfindet, ist nicht unionsrechtswidrig
Nach § 82 GmbHG ist nicht nur das Einfordern, sondern die Empfangnahme von nach dieser Bestimmung verbotenen Leistungen unzulässig

