Dem gerichtlichen Erwachsenenvertreter kommen im Erweiterungsverfahren gem § 128 Abs 2 Satz 2 AußStrG die Aufgaben des Rechtsbeistands gem § 119 AußStrG zu, der die betroffene Person im Erwachsenenschutzverfahren vertritt; er war somit zur Erhebung des Rekurses namens des Betroffenen befugt
Da von mehreren vom Gesetz alternativ zur Verfügung gestellten Möglichkeiten der Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung jene zu wählen ist, von der angenommen werden kann, dass sie die größere Gewähr dafür bietet, dass der Empfänger die Verständigung tatsächlich erhält, ging ...
Eine den Angeklagten (potentiell) belastende Berichterstattung über die ihn betreffende Strafsache in regionalen Medien stellt keinen wichtigen (Delegierungs-) Grund iSd § 39 Abs 1 StPO dar
Nähere Ausführungen im Langtext
Die Verpflichtete stellte die drohende Unterbrechung der aufgrund eines Vertrags mit der Klägerin bestehenden Stromversorgung ihres Hauses in den Vordergrund und sprach damit offensichtlich die sie allenfalls treffenden Kosten für eine Wiederherstellung an; damit werden aber nur ihre ...
Welche Form eine Gerichtsstandsvereinbarung haben muss, ist in der CMR nicht geregelt; diese Lücke ist durch Rückgriff auf das nationale Recht (lex fori) zu schließen
§ 1503 Abs 7 Z 9 ABGB ist auf die dort genannten Rechte auch dann anzuwenden, wenn dies im Einzelfall zu einer faktischen Verlängerung der bis zum 1. 1. 2017 geltenden Verjährungsfrist führt
Die nachbarrechtliche Haftung nach §364a ABGB kann grundsätzlich auch Gesundheitsschäden erfassen, die sich aus der Verwirklichung einer von der Anlagengenehmigung gedeckten abstrakten Gefährdung ergeben; allerdings muss das schädigende Ereignis (oder die schädigende Dauerbelastung) das ...
Dem gerichtlichen Erwachsenenvertreter kommen im Erweiterungsverfahren gem § 128 Abs 2 Satz 2 AußStrG die Aufgaben des Rechtsbeistands gem § 119 AußStrG zu, der die betroffene Person im Erwachsenenschutzverfahren vertritt; er war somit zur Erhebung des Rekurses namens des Betroffenen befugt
Die Verpflichtete stellte die drohende Unterbrechung der aufgrund eines Vertrags mit der Klägerin bestehenden Stromversorgung ihres Hauses in den Vordergrund und sprach damit offensichtlich die sie allenfalls treffenden Kosten für eine Wiederherstellung an; damit werden aber nur ihre ...
Da von mehreren vom Gesetz alternativ zur Verfügung gestellten Möglichkeiten der Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung jene zu wählen ist, von der angenommen werden kann, dass sie die größere Gewähr dafür bietet, dass der Empfänger die Verständigung tatsächlich erhält, ging ...
Welche Form eine Gerichtsstandsvereinbarung haben muss, ist in der CMR nicht geregelt; diese Lücke ist durch Rückgriff auf das nationale Recht (lex fori) zu schließen
Eine den Angeklagten (potentiell) belastende Berichterstattung über die ihn betreffende Strafsache in regionalen Medien stellt keinen wichtigen (Delegierungs-) Grund iSd § 39 Abs 1 StPO dar
§ 1503 Abs 7 Z 9 ABGB ist auf die dort genannten Rechte auch dann anzuwenden, wenn dies im Einzelfall zu einer faktischen Verlängerung der bis zum 1. 1. 2017 geltenden Verjährungsfrist führt
Nähere Ausführungen im Langtext
Die nachbarrechtliche Haftung nach §364a ABGB kann grundsätzlich auch Gesundheitsschäden erfassen, die sich aus der Verwirklichung einer von der Anlagengenehmigung gedeckten abstrakten Gefährdung ergeben; allerdings muss das schädigende Ereignis (oder die schädigende Dauerbelastung) das ...

