Unbewegliches Gut darf nur im Notfall oder zum offenbaren Vorteil des Betroffenen veräußert werden; ein Notfall liegt dann vor, wenn die Veräußerung unvermeidlich ist, etwa wenn ansonsten der Unterhalt der betroffenen Person nicht mehr bestritten werden könnte oder wenn die Erhaltung der ...
Eine Kündigung aus dem Grund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG scheitert nicht schon deshalb, weil der Viertkläger Eigenbedarf an der Wohnung lediglich als Minderheitseigentümer der Liegenschaft geltend macht; da ihm aufgrund der vom Berufungsgericht angenommenen und für den Fall der Gesamtnichtigkeit der ...
Der Fachsenat hält daran fest, dass – beim Fehlen abweichender vertraglicher Regelungen – die im Rahmen alltäglicher Bewegungen vorkommenden Abläufe den Maßstab für die Beurteilung bilden, ob eine darüber hinausgehende „erhöhte Kraftanstrengung“ vorlag; auf die individuelle ...
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die (unrichtige) Rechtsbelehrung dem VN den Eindruck einer notwendigen Schriftform für die Ausübung des Rücktrittsrechts nach § 165a Abs 1 VersVG aF vermittelt hat, folgt daraus keine relevante Erschwernis dieses Rücktrittsrechts
Für eine Änderung der elterlichen Rechte und Pflichten iSd § 177 ABGB bedarf es einer sorgfältig erhobenen Tatsachengrundlage, aus der sich mit der nötigen Sicherheit eine konkrete und aktuelle Gefahrenlage für das Kindeswohl ableiten lässt
Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 12a Abs 8 MRG kann den dort vorgesehenen Antrag nur der Hauptmieter der Geschäftsräumlichkeit stellen, der beabsichtigt, das im Mietgegenstand betriebene Unternehmen zu veräußern oder zu verpachten, dem Unternehmenserwerber selbst kommt kein ...
Der Versicherer bleibt iSv § 6 Abs 3 VersVG zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistungen gehabt hat
Wer nicht darüber aufklärt, dass das Werk in seiner vereinbarten Beschaffenheit untauglich ist, haftet nur für den Vertrauensschaden; es sind nur die Verbesserungskosten zu ersetzen, die für die Herstellung des vertragsmäßig geschuldeten Zustands aufzuwenden sind
Unbewegliches Gut darf nur im Notfall oder zum offenbaren Vorteil des Betroffenen veräußert werden; ein Notfall liegt dann vor, wenn die Veräußerung unvermeidlich ist, etwa wenn ansonsten der Unterhalt der betroffenen Person nicht mehr bestritten werden könnte oder wenn die Erhaltung der ...
Für eine Änderung der elterlichen Rechte und Pflichten iSd § 177 ABGB bedarf es einer sorgfältig erhobenen Tatsachengrundlage, aus der sich mit der nötigen Sicherheit eine konkrete und aktuelle Gefahrenlage für das Kindeswohl ableiten lässt
Eine Kündigung aus dem Grund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG scheitert nicht schon deshalb, weil der Viertkläger Eigenbedarf an der Wohnung lediglich als Minderheitseigentümer der Liegenschaft geltend macht; da ihm aufgrund der vom Berufungsgericht angenommenen und für den Fall der Gesamtnichtigkeit der ...
Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 12a Abs 8 MRG kann den dort vorgesehenen Antrag nur der Hauptmieter der Geschäftsräumlichkeit stellen, der beabsichtigt, das im Mietgegenstand betriebene Unternehmen zu veräußern oder zu verpachten, dem Unternehmenserwerber selbst kommt kein ...
Der Fachsenat hält daran fest, dass – beim Fehlen abweichender vertraglicher Regelungen – die im Rahmen alltäglicher Bewegungen vorkommenden Abläufe den Maßstab für die Beurteilung bilden, ob eine darüber hinausgehende „erhöhte Kraftanstrengung“ vorlag; auf die individuelle ...
Der Versicherer bleibt iSv § 6 Abs 3 VersVG zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistungen gehabt hat
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die (unrichtige) Rechtsbelehrung dem VN den Eindruck einer notwendigen Schriftform für die Ausübung des Rücktrittsrechts nach § 165a Abs 1 VersVG aF vermittelt hat, folgt daraus keine relevante Erschwernis dieses Rücktrittsrechts
Wer nicht darüber aufklärt, dass das Werk in seiner vereinbarten Beschaffenheit untauglich ist, haftet nur für den Vertrauensschaden; es sind nur die Verbesserungskosten zu ersetzen, die für die Herstellung des vertragsmäßig geschuldeten Zustands aufzuwenden sind

