Die Verjährung des Anspruchs aus der Rechtsschutzversicherung beginnt zu jenem Zeitpunkt, zu dem sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für den Versicherungsnehmer so konkret abzeichnet, dass er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss, deretwegen er den Rechtsschutzversicherer ...
Einer Abgrenzung zwischen Geschäftsirrtum und Motivirrtum einerseits bzw wesentlichem und unwesentlichem Irrtum andererseits bedarf es im Fall der Vertragsanfechtung wegen Arglist nach § 870 ABGB nicht
Das Vorliegen einer Schweizer Ansässigkeitsbescheinigung hindert das BFG nicht, in einer Gesamtabwägung aller festgestellten Umstände zur Annahme einer österreichischen Ansässigkeit zu gelangen, zumal eine Ansässigkeitsbescheinigung nur die steuerliche Ansässigkeit in einem Staat (aus dessen ...
Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" iSd § 25a Abs 4 VwGG schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein, weshalb auch die vorliegende Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags und die Zurückweisung der Beschwerde wegen Verspätung ...
Erst wenn sich kostenauslösende Maßnahmen abzeichnen, dh wenn sich die rechtliche Auseinandersetzung so weit konkretisiert hat, dass der Versicherungsnehmer mit der Aufwendung von Rechtskosten rechnen muss und deshalb seinen Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen will, entsteht für ihn die ...
Der Beklagte beließ es nicht nur bei einem Versuch, sondern setzte (zumindest) zwei Versuche auf jeweils verschiedene Art (Telefon, Post); es ist bekannt (§ 269 ZPO), dass auch im Jahr 2012 Mobiltelefone schon die Eigenschaft hatten, empfangene, aber nicht entgegengenommene Anrufe mit der ...
Weder das Vorliegen einer Aufenthaltsehe iSd § 30 NAG noch die Annahme des Erschleichens eines Bescheides durch das Berufen auf eine solche Aufenthaltsehe setzt ein Strafverfahren nach § 117 FPG voraus
Selbst bei rein manipulativen Tätigkeiten der Kanzlei wäre ein geeignetes Kontrollsystem einzurichten, um Fristversäumnisse zu verhindern; im hier vorliegenden Fall, in dem der Schriftsatz der außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des BVwG vom 29. Oktober 2019 nicht an das BVwG, ...
Die Verjährung des Anspruchs aus der Rechtsschutzversicherung beginnt zu jenem Zeitpunkt, zu dem sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für den Versicherungsnehmer so konkret abzeichnet, dass er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss, deretwegen er den Rechtsschutzversicherer ...
Erst wenn sich kostenauslösende Maßnahmen abzeichnen, dh wenn sich die rechtliche Auseinandersetzung so weit konkretisiert hat, dass der Versicherungsnehmer mit der Aufwendung von Rechtskosten rechnen muss und deshalb seinen Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen will, entsteht für ihn die ...
Einer Abgrenzung zwischen Geschäftsirrtum und Motivirrtum einerseits bzw wesentlichem und unwesentlichem Irrtum andererseits bedarf es im Fall der Vertragsanfechtung wegen Arglist nach § 870 ABGB nicht
Der Beklagte beließ es nicht nur bei einem Versuch, sondern setzte (zumindest) zwei Versuche auf jeweils verschiedene Art (Telefon, Post); es ist bekannt (§ 269 ZPO), dass auch im Jahr 2012 Mobiltelefone schon die Eigenschaft hatten, empfangene, aber nicht entgegengenommene Anrufe mit der ...
Das Vorliegen einer Schweizer Ansässigkeitsbescheinigung hindert das BFG nicht, in einer Gesamtabwägung aller festgestellten Umstände zur Annahme einer österreichischen Ansässigkeit zu gelangen, zumal eine Ansässigkeitsbescheinigung nur die steuerliche Ansässigkeit in einem Staat (aus dessen ...
Weder das Vorliegen einer Aufenthaltsehe iSd § 30 NAG noch die Annahme des Erschleichens eines Bescheides durch das Berufen auf eine solche Aufenthaltsehe setzt ein Strafverfahren nach § 117 FPG voraus
Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" iSd § 25a Abs 4 VwGG schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein, weshalb auch die vorliegende Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags und die Zurückweisung der Beschwerde wegen Verspätung ...
Selbst bei rein manipulativen Tätigkeiten der Kanzlei wäre ein geeignetes Kontrollsystem einzurichten, um Fristversäumnisse zu verhindern; im hier vorliegenden Fall, in dem der Schriftsatz der außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des BVwG vom 29. Oktober 2019 nicht an das BVwG, ...

