Bei einem nach § 5 Abs 2 StVO zur Atemalkoholuntersuchung ermächtigten Straßenaufsichtsorgan kann davon ausgegangen werden, dass es die erforderliche Qualifikation zur Vornahme der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt hat, somit dass es auch den Alkomaten vorschriftsmäßig bedient; somit ...
Sofern es sich bei einer Bestimmung um eine solche des Verfahrensrechts handelt, hat das VwG die Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidung anzuwenden
Mit der mündlichen Verkündung wird die Entscheidung unabhängig von der in § 29 Abs 4 VwGVG geforderten Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung rechtlich existent
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei der Frage, welche Kriterien ein Erschließungsvorhaben aufweisen muss, um als Städtebauvorhaben iSd Anhanges 1 Z 18 lit b UVP-G 2000 qualifiziert zu werden, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die vom BVwG zunächst zu klären ist
Die Frist für die Entscheidung beginnt in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Beschwerde beim VwG einlangt; erst das tatsächliche Einlangen beim VwG ist maßgeblich; dies gilt auch dann, wenn die Behörde die Vorlage der Beschwerde rechtswidrig verzögert
Die Parteistellung im Verwaltungsverfahren kann sich immer nur aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergeben, niemals jedoch aus (irrigen) Amtshandlungen (hier: Ladung und Gewährung von Parteiengehör)
Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG setzen keine Kindeswohlgefährdung voraus; bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung kommen sie aber als gelindere Mittel iSd § 181 Abs 1 ABGB in Betracht
Bei einem nach § 5 Abs 2 StVO zur Atemalkoholuntersuchung ermächtigten Straßenaufsichtsorgan kann davon ausgegangen werden, dass es die erforderliche Qualifikation zur Vornahme der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt hat, somit dass es auch den Alkomaten vorschriftsmäßig bedient; somit ...
Bei der Frage, welche Kriterien ein Erschließungsvorhaben aufweisen muss, um als Städtebauvorhaben iSd Anhanges 1 Z 18 lit b UVP-G 2000 qualifiziert zu werden, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die vom BVwG zunächst zu klären ist
Sofern es sich bei einer Bestimmung um eine solche des Verfahrensrechts handelt, hat das VwG die Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidung anzuwenden
Die Frist für die Entscheidung beginnt in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Beschwerde beim VwG einlangt; erst das tatsächliche Einlangen beim VwG ist maßgeblich; dies gilt auch dann, wenn die Behörde die Vorlage der Beschwerde rechtswidrig verzögert
Mit der mündlichen Verkündung wird die Entscheidung unabhängig von der in § 29 Abs 4 VwGVG geforderten Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung rechtlich existent
Die Parteistellung im Verwaltungsverfahren kann sich immer nur aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergeben, niemals jedoch aus (irrigen) Amtshandlungen (hier: Ladung und Gewährung von Parteiengehör)
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Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG setzen keine Kindeswohlgefährdung voraus; bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung kommen sie aber als gelindere Mittel iSd § 181 Abs 1 ABGB in Betracht

