Der rechtsgestaltende Einstellungsbeschluss nach § 39 Abs 1 Z 6 EO wird bereits mit seiner Zustellung wirksam und rechtskräftig
Die Klägerin gehört als Stiefmutter weder zu den begünstigten Familienangehörigen nach Art 2 Z 2 lit d der RL 2004/38/EG noch ist sie Verwandte iSd § 52 Abs 1 Z 3 NAG
Der Subunternehmen ist vom Schutzzweck des BVergG 2006 nicht umfasst; dass der von der Klägerin in der Insolvenz ihres Auftraggebers (des zum Zug gekommenen Bestbieters) erlittene Vermögensschaden (Forderungsausfall) verhindert werden sollte, lässt sich auch den §§ 69 ff iVm § 129 Abs 1 Z 2 ...
Die konkreten Gestaltungsmittel eines Lichtbilds müssen auf der Grundlage eines ausreichenden Tatsachenvorbringens verbal festgestellt werden; ein anspruchsvernichtender Einwand, mit dem Werkqualität behauptet wird, muss in erster Instanz erkennbar erhoben werden
Es kommt daher nicht darauf an, ob die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner zum Zeitpunkt der Annahme des Zahlungsplanes tatsächlich einbringlich war oder nicht
Als bloß Dritte haftet eine Gesellschaft auch dann, wenn sie den Wettbewerbsverstoß des unmittelbaren Täters durch ihr Verhalten gefördert oder überhaupt erst ermöglicht hat; die Zurechnung setzt voraus, dass die tatsächlich handelnde natürliche Person in ihrer Eigenschaft als Organ in ...
§ 249 Abs 1 StPO ist nicht dahin zu verstehen, dass „den Parteien bzw Beteiligten“ zwecks (direkter) Befragung von Zeugen nur „ausnahmsweise“ das Wort zu erteilen ist
Bei räumlich nicht von vornherein nach dem Territorialitätsprinzip beschränkten Unterlassungspflichten ist eine deutliche Klarstellung des Klägers notwendig, wenn er einen über Österreich hinausgehenden Schutz in Anspruch nehmen will
Der rechtsgestaltende Einstellungsbeschluss nach § 39 Abs 1 Z 6 EO wird bereits mit seiner Zustellung wirksam und rechtskräftig
Es kommt daher nicht darauf an, ob die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner zum Zeitpunkt der Annahme des Zahlungsplanes tatsächlich einbringlich war oder nicht
Die Klägerin gehört als Stiefmutter weder zu den begünstigten Familienangehörigen nach Art 2 Z 2 lit d der RL 2004/38/EG noch ist sie Verwandte iSd § 52 Abs 1 Z 3 NAG
Als bloß Dritte haftet eine Gesellschaft auch dann, wenn sie den Wettbewerbsverstoß des unmittelbaren Täters durch ihr Verhalten gefördert oder überhaupt erst ermöglicht hat; die Zurechnung setzt voraus, dass die tatsächlich handelnde natürliche Person in ihrer Eigenschaft als Organ in ...
Der Subunternehmen ist vom Schutzzweck des BVergG 2006 nicht umfasst; dass der von der Klägerin in der Insolvenz ihres Auftraggebers (des zum Zug gekommenen Bestbieters) erlittene Vermögensschaden (Forderungsausfall) verhindert werden sollte, lässt sich auch den §§ 69 ff iVm § 129 Abs 1 Z 2 ...
§ 249 Abs 1 StPO ist nicht dahin zu verstehen, dass „den Parteien bzw Beteiligten“ zwecks (direkter) Befragung von Zeugen nur „ausnahmsweise“ das Wort zu erteilen ist
Die konkreten Gestaltungsmittel eines Lichtbilds müssen auf der Grundlage eines ausreichenden Tatsachenvorbringens verbal festgestellt werden; ein anspruchsvernichtender Einwand, mit dem Werkqualität behauptet wird, muss in erster Instanz erkennbar erhoben werden
Bei räumlich nicht von vornherein nach dem Territorialitätsprinzip beschränkten Unterlassungspflichten ist eine deutliche Klarstellung des Klägers notwendig, wenn er einen über Österreich hinausgehenden Schutz in Anspruch nehmen will

