Die Tätigkeit von Exekutivorganen im Zuge einer gerichtlichen Vollstreckung nach der EO stellt eine Tätigkeit im Rahmen der "Gerichtspolizei im engeren Sinn" dar, die der Gerichtsbarkeit zuzuordnen ist; soweit das Vollzugshandeln der gem § 382g Abs 3 EO vom Gericht beauftragten ...
Gem § 35 Abs 7 VwGVG ist Aufwandersatz für die Kosten im Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nur auf Antrag der Partei zu leisten; indem das VwG den Revisionswerber zum Aufwandersatz gegenüber der gem § 35 Abs 3 VwGVG ...
Steht der Behörde ein Zeitraum von maximal acht Werktagen zur Verfügung, um ein Schriftstück innerhalb der offenen Frist an die zuständige Behörde weiterzuleiten, kann schon angesichts des der Behörde zuzugestehenden Zeitraumes für eine geschäftsordnungsgemäße Behandlung der Eingabe ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Zur Beantwortung der Frage, ob eine tatbestandliche Handlungseinheit vorliegt, ist im Wege der deliktspezifischen Tatbestandsauslegung zu prüfen, ob gleichartige Handlungen zu einer einzigen Tat zusammengefasst werden können
Entscheidet ein nach der Geschäftsverteilung des VwG nicht zuständiger (Einzel-)Richter, so führt dies im Revisionsverfahren vor dem VwGH zur Aufhebung der Entscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des VwG
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Das eigene Vorbringen des Pfandgläubigers, nicht mehr über lückenlose Kontounterlagen zu verfügen, ist abstrakt geeignet, die von ihm zur Bescheinigung seiner Forderung vorgelegte Kontoaufstellung zu „entwerten“
Die Tätigkeit von Exekutivorganen im Zuge einer gerichtlichen Vollstreckung nach der EO stellt eine Tätigkeit im Rahmen der "Gerichtspolizei im engeren Sinn" dar, die der Gerichtsbarkeit zuzuordnen ist; soweit das Vollzugshandeln der gem § 382g Abs 3 EO vom Gericht beauftragten ...
Zur Beantwortung der Frage, ob eine tatbestandliche Handlungseinheit vorliegt, ist im Wege der deliktspezifischen Tatbestandsauslegung zu prüfen, ob gleichartige Handlungen zu einer einzigen Tat zusammengefasst werden können
Gem § 35 Abs 7 VwGVG ist Aufwandersatz für die Kosten im Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nur auf Antrag der Partei zu leisten; indem das VwG den Revisionswerber zum Aufwandersatz gegenüber der gem § 35 Abs 3 VwGVG ...
Entscheidet ein nach der Geschäftsverteilung des VwG nicht zuständiger (Einzel-)Richter, so führt dies im Revisionsverfahren vor dem VwGH zur Aufhebung der Entscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des VwG
Steht der Behörde ein Zeitraum von maximal acht Werktagen zur Verfügung, um ein Schriftstück innerhalb der offenen Frist an die zuständige Behörde weiterzuleiten, kann schon angesichts des der Behörde zuzugestehenden Zeitraumes für eine geschäftsordnungsgemäße Behandlung der Eingabe ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das eigene Vorbringen des Pfandgläubigers, nicht mehr über lückenlose Kontounterlagen zu verfügen, ist abstrakt geeignet, die von ihm zur Bescheinigung seiner Forderung vorgelegte Kontoaufstellung zu „entwerten“

