Für Streitigkeiten aus Abtretungsverträgen über Geschäftsanteile einer ein Unternehmen betreibenden GmbH ist auch bei Minderheitsbeteiligungen das Handelsgericht zuständig
Bei Prüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzung nach § 2 Abs 1 Z 4 KBGG ist die den gewöhnlichen Aufenthalt betreffende Fiktion des § 26 Abs 3 BAO nicht zu berücksichtigen
Maßgeblich für die actio pro socio ist, dass die Gesellschaftereigenschaft im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches noch besteht
Privatexperten sind keine Sachverständigen iSd StPO, weshalb ihre Schlussfolgerungen und Meinungen keinen eigenen Beweiswert haben, und die Schlussfolgerungen einer privaten Person mit besonderem Fachwissen zur Begründung eines Beweisantrags lediglich im – hier nicht gegebenen – Fall der ...
Wenn die einzelnen Ansprüche nicht zusammenzurechnen sind und die Voraussetzungen des § 227 Abs 1 ZPO nicht vorliegen, können Ansprüche der GmbH und des Erwerbers von Geschäftsanteilen auch im Rahmen einer objektiven Klagenhäufung nicht vor dem allgemeinen Gericht eingeklagt werden, sondern ...
Kommt der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH seiner Verpflichtung zur Abgabe von Ertragsteuererklärungen für die KG nicht nach und kommt es deshalb zu einem unrichtigen Feststellungsbescheid nach § 188 BAO, so kommt es zu einer Schadensverlagerung, weil sich diese überhöhte ...
Für den, der nicht Mitglied des Vereins ist, mit dem er in Streit liegt, gilt die Hürde des § 8 Abs 1 VerG, dass bei sonstiger Unzulässigkeit des Rechtswegs zunächst die vereinsinterne Schlichtungsinstanz anzurufen ist, grundsätzlich nicht
Es mag zutreffen, dass anlässlich der Einräumung eines Notwegs (für die Beurteilung des Bedarfs danach), nicht nur die aktuelle faktische Nutzung, sondern auch noch eine [zulässige] künftige Nutzung entsprechend der öffentlich-rechtlichen Widmung zu berücksichtigen ist; ist die Servitut aber ...
Für Streitigkeiten aus Abtretungsverträgen über Geschäftsanteile einer ein Unternehmen betreibenden GmbH ist auch bei Minderheitsbeteiligungen das Handelsgericht zuständig
Wenn die einzelnen Ansprüche nicht zusammenzurechnen sind und die Voraussetzungen des § 227 Abs 1 ZPO nicht vorliegen, können Ansprüche der GmbH und des Erwerbers von Geschäftsanteilen auch im Rahmen einer objektiven Klagenhäufung nicht vor dem allgemeinen Gericht eingeklagt werden, sondern ...
Bei Prüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzung nach § 2 Abs 1 Z 4 KBGG ist die den gewöhnlichen Aufenthalt betreffende Fiktion des § 26 Abs 3 BAO nicht zu berücksichtigen
Kommt der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH seiner Verpflichtung zur Abgabe von Ertragsteuererklärungen für die KG nicht nach und kommt es deshalb zu einem unrichtigen Feststellungsbescheid nach § 188 BAO, so kommt es zu einer Schadensverlagerung, weil sich diese überhöhte ...
Maßgeblich für die actio pro socio ist, dass die Gesellschaftereigenschaft im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches noch besteht
Für den, der nicht Mitglied des Vereins ist, mit dem er in Streit liegt, gilt die Hürde des § 8 Abs 1 VerG, dass bei sonstiger Unzulässigkeit des Rechtswegs zunächst die vereinsinterne Schlichtungsinstanz anzurufen ist, grundsätzlich nicht
Privatexperten sind keine Sachverständigen iSd StPO, weshalb ihre Schlussfolgerungen und Meinungen keinen eigenen Beweiswert haben, und die Schlussfolgerungen einer privaten Person mit besonderem Fachwissen zur Begründung eines Beweisantrags lediglich im – hier nicht gegebenen – Fall der ...
Es mag zutreffen, dass anlässlich der Einräumung eines Notwegs (für die Beurteilung des Bedarfs danach), nicht nur die aktuelle faktische Nutzung, sondern auch noch eine [zulässige] künftige Nutzung entsprechend der öffentlich-rechtlichen Widmung zu berücksichtigen ist; ist die Servitut aber ...

