Das VwG konnte davon ausgehen, dass eine Verstauchung im Bereich des Fußes keine Erkrankung darstellt, die als Wiedereinsetzungsgrund tragfähig gewesen wäre, zumal im Wiedereinsetzungsantrag Ausführungen zur medizinisch indizierten Dispositionsunfähigkeit fehlen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Grundsätzlich kann der Geschädigte seine Ansprüche alternativ am Handlungs- oder Erfolgsort geltend machen; der OGH hat unter Hinweis auf Urteile des EuGH bereits ausgesprochen, dass die Gerichte am Wohnsitz des Anlegers dann für auf deliktische Ansprüche gestützte Klagen zuständig sind, wenn ...
Lässt sich der Entscheidungswille unmissverständlich aus dem Akt erschließen, bildet die Unterschrift auf der Urschrift einen bloßen – im Weg der Verbesserung nachtragbaren – Formalakt, der keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Entscheidung hat; dass die fehlende Paraphierung bzw ...
Es ist nicht Sache der Partei, die Voraussetzungen ihrer Parteistellung unter Beweis zu stellen, sondern es obliegt dem VwG, die Frage der Parteistellung von Amts wegen zu prüfen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Frage, ob genügend und welche konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es das Wohl der betroffenen Person iSd § 120 AußStrG erfordert, ihr zur Besorgung dringender Angelegenheiten längstens für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Erwachsenenvertreter zu bestellen, kann ...
Die Antragstellerin bezeichnete den Beschluss, mit dem das Erstgericht ihren Verfahrenshilfeantrag abwies, in ihrem dagegen gerichteten Rekurs als „unprofessionell“, die Erstrichterin als „nicht richtig professionell ausgebildet“ und die Rechtsansicht des Erstgerichts als „stupid“, ...
Das VwG konnte davon ausgehen, dass eine Verstauchung im Bereich des Fußes keine Erkrankung darstellt, die als Wiedereinsetzungsgrund tragfähig gewesen wäre, zumal im Wiedereinsetzungsantrag Ausführungen zur medizinisch indizierten Dispositionsunfähigkeit fehlen
Es ist nicht Sache der Partei, die Voraussetzungen ihrer Parteistellung unter Beweis zu stellen, sondern es obliegt dem VwG, die Frage der Parteistellung von Amts wegen zu prüfen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
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Grundsätzlich kann der Geschädigte seine Ansprüche alternativ am Handlungs- oder Erfolgsort geltend machen; der OGH hat unter Hinweis auf Urteile des EuGH bereits ausgesprochen, dass die Gerichte am Wohnsitz des Anlegers dann für auf deliktische Ansprüche gestützte Klagen zuständig sind, wenn ...
Die Frage, ob genügend und welche konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es das Wohl der betroffenen Person iSd § 120 AußStrG erfordert, ihr zur Besorgung dringender Angelegenheiten längstens für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Erwachsenenvertreter zu bestellen, kann ...
Lässt sich der Entscheidungswille unmissverständlich aus dem Akt erschließen, bildet die Unterschrift auf der Urschrift einen bloßen – im Weg der Verbesserung nachtragbaren – Formalakt, der keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Entscheidung hat; dass die fehlende Paraphierung bzw ...
Die Antragstellerin bezeichnete den Beschluss, mit dem das Erstgericht ihren Verfahrenshilfeantrag abwies, in ihrem dagegen gerichteten Rekurs als „unprofessionell“, die Erstrichterin als „nicht richtig professionell ausgebildet“ und die Rechtsansicht des Erstgerichts als „stupid“, ...

