Auf verspätete Revisionsbeantwortungen, welche außerhalb der eingeräumten Frist dem VwGH vorgelegt wurden, darf Bedacht genommen werden; es besteht kein Hindernis, solche Revisionsbeantwortungen bei der Behandlung der Revision zu berücksichtigen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
§ 10 EO ist insofern einschränkend auszulegen, als eine Titelergänzung nicht zulässig ist, wenn Art oder Umfang der geschuldeten Leistung völlig unklar ist; die von den Revisionswerbern kritisierte Differenzierung zwischen „unbestimmt“ und „völlig unbestimmt“ ist daher so zu verstehen, ...
Die Einstellung nach § 190 StPO ist eine Entscheidung, gegen die zwar kein ordentliches Rechtsmittel zulässig ist, die aber eine Fortführung des Verfahrens nach § 193 Abs 2 Z 2 StPO innerhalb der Verjährungsfrist nicht hindert, ohne dass diese Möglichkeit nach der Rsp etwas an der Eignung der ...
Allein der Hinweis des - bei Erhebung der Beschwerde - unvertretenen Revisionswerbers in seinem Beschwerdeschriftsatz, eine "ausführliche Beschwerde" nachzureichen, stellt keinen Rechtsmissbrauch dar
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das (teilweise) Erlöschen des Anspruchs bzw seine Hemmung durch einen gerichtlich bestätigten Sanierungsplan (§ 156 IO) kann nicht mit Antrag nach § 40 EO, sondern nur mit Oppositionsklage geltend gemacht werden
Allein der Umstand, dass dem Beklagten allenfalls eine Kopie einer automationsunterstützt erstellten Ausfertigung übergeben wurde, kann nicht dazu führen, dass keine wirksame Zustellung vorliegt
Auf verspätete Revisionsbeantwortungen, welche außerhalb der eingeräumten Frist dem VwGH vorgelegt wurden, darf Bedacht genommen werden; es besteht kein Hindernis, solche Revisionsbeantwortungen bei der Behandlung der Revision zu berücksichtigen
Allein der Hinweis des - bei Erhebung der Beschwerde - unvertretenen Revisionswerbers in seinem Beschwerdeschriftsatz, eine "ausführliche Beschwerde" nachzureichen, stellt keinen Rechtsmissbrauch dar
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§ 10 EO ist insofern einschränkend auszulegen, als eine Titelergänzung nicht zulässig ist, wenn Art oder Umfang der geschuldeten Leistung völlig unklar ist; die von den Revisionswerbern kritisierte Differenzierung zwischen „unbestimmt“ und „völlig unbestimmt“ ist daher so zu verstehen, ...
Das (teilweise) Erlöschen des Anspruchs bzw seine Hemmung durch einen gerichtlich bestätigten Sanierungsplan (§ 156 IO) kann nicht mit Antrag nach § 40 EO, sondern nur mit Oppositionsklage geltend gemacht werden
Die Einstellung nach § 190 StPO ist eine Entscheidung, gegen die zwar kein ordentliches Rechtsmittel zulässig ist, die aber eine Fortführung des Verfahrens nach § 193 Abs 2 Z 2 StPO innerhalb der Verjährungsfrist nicht hindert, ohne dass diese Möglichkeit nach der Rsp etwas an der Eignung der ...
Allein der Umstand, dass dem Beklagten allenfalls eine Kopie einer automationsunterstützt erstellten Ausfertigung übergeben wurde, kann nicht dazu führen, dass keine wirksame Zustellung vorliegt

