Aus § 579 Abs 2 ABGB ergibt sich eindeutig, dass der auf die Zeugeneigenschaft hinweisende Zusatz von den Zeugen eigenhändig geschrieben werden muss; angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts sowie der ebenso eindeutigen Absicht des Gesetzgebers ist für die vom Rechtsmittelwerber gewünschte, ...
Eine Zustimmung vorbehaltlich der Aufrechterhaltung des Verbots ist rechtlich nicht möglich
Bei Einhaltung der Bestimmung des § 11 Abs 2 RAO besteht keine Schadenersatzpflicht des kündigenden Rechtsanwalts
Bei Gängen innerhalb eines Gebäudes handelt es sich schon begrifflich nicht um einen „Weg“ iSe Landfläche; dies gilt auch für den „Übergang“ zwischen 2 Gebäuden, bei dem ein Verlassen der Gebäude nicht notwendig ist
Es muss einen Zusammenhang zwischen der Eigentumsübertragung und ihrer „gleichzeitigen“ Beschränkung geben, zB durch ausdrückliche Bezugnahme auf den ursprünglichen Übertragungsakt
Für die Mithaftung entscheidend ist, dass jener Mitschuldner, der auf Kosten von Eintreibungsmaßnahmen gegen einen anderen Mitschuldner in Anspruch genommen wird, auch selbst in Verzug war
Ein Vorteilausgleich ist nur im Rahmen der Gewährleistung ausgeschlossen, im Schadenersatzrecht ist er aufgrund der dort gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise hingegen vorzunehmen
Es kann vom Betreiber eines Einkaufszentrums nicht verlangt werden, eine Kondensierung oder Nässebildung schlechthin zu verhindern, sondern nur zumutbare Maßnahmen zu setzen, um zu verhindern, dass daraus ein Schaden resultiert
Aus § 579 Abs 2 ABGB ergibt sich eindeutig, dass der auf die Zeugeneigenschaft hinweisende Zusatz von den Zeugen eigenhändig geschrieben werden muss; angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts sowie der ebenso eindeutigen Absicht des Gesetzgebers ist für die vom Rechtsmittelwerber gewünschte, ...
Es muss einen Zusammenhang zwischen der Eigentumsübertragung und ihrer „gleichzeitigen“ Beschränkung geben, zB durch ausdrückliche Bezugnahme auf den ursprünglichen Übertragungsakt
Eine Zustimmung vorbehaltlich der Aufrechterhaltung des Verbots ist rechtlich nicht möglich
Für die Mithaftung entscheidend ist, dass jener Mitschuldner, der auf Kosten von Eintreibungsmaßnahmen gegen einen anderen Mitschuldner in Anspruch genommen wird, auch selbst in Verzug war
Bei Einhaltung der Bestimmung des § 11 Abs 2 RAO besteht keine Schadenersatzpflicht des kündigenden Rechtsanwalts
Ein Vorteilausgleich ist nur im Rahmen der Gewährleistung ausgeschlossen, im Schadenersatzrecht ist er aufgrund der dort gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise hingegen vorzunehmen
Bei Gängen innerhalb eines Gebäudes handelt es sich schon begrifflich nicht um einen „Weg“ iSe Landfläche; dies gilt auch für den „Übergang“ zwischen 2 Gebäuden, bei dem ein Verlassen der Gebäude nicht notwendig ist
Es kann vom Betreiber eines Einkaufszentrums nicht verlangt werden, eine Kondensierung oder Nässebildung schlechthin zu verhindern, sondern nur zumutbare Maßnahmen zu setzen, um zu verhindern, dass daraus ein Schaden resultiert

